Steuervorteile im Denkmalschutz
Minderung bei der Einkommensteuer:
Aufwendungen für Baudenkmäler können die Steuerschuld mindern z. B. durch:
- Absetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand
- außergewöhnliche Belastungen
- Spenden
Voraussetzung:
Antrag Steuerbescheinigung der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 40 DSchG NW darüber, dass die Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden.
Event. weitere Steuervorteile:
- bei Einheitsbewertung
- bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- bei Grundsteuer
Ansprechpartner bei der Stadt Detmold und Beratung in Denkmalangelegenheiten:
Untere Denkmalbehörde (s.u.)
Beratung in steuerfachlichen Angelegenheiten:
- Steuerberatende Berufe
- Finanzamt
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Catrin Will
Teamleitung Städtebauliche Planungen / Untere Denkmalbehörde, Architektin
Frau Catrin Will
Montag | 8:30 – 12:00 |
Dienstag | 8:30 – 12:00 |
Mittwoch | 8:30 – 12:00 |
Donnerstag | 8:30 – 12:00, 14:00 – 17:00 |
Freitag | 8:30 – 12:00 |
Frau Catrin Will
Frau Karin Linneweber
Montag | 8:30 – 12:00 |
Dienstag | 8:30 – 12:00 |
Mittwoch | 8:30 – 12:00 |
Donnerstag | 8:30 – 12:00, 14:00 – 17:00 |
Freitag | 8:30 – 12:00 |
Frau Karin Linneweber
Frau Melanie Lödige
Frau Melanie Lödige
Steuervorteile für Denkmäler
Steuervorteile für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude (auch selbst genutzte)
Denkmaleigentümer können in den Genuss der erhöhten steuerlichen Abschreibung auch für selbstgenutzte Denkmale kommen.
Nähere Angaben finden Sie unten auf dieser Seite. In einer Broschüre der Landesregierung NRW sind die Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zusammengestellt.
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