Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Zustellungen erfolgen, wenn eine persönliche Zustellung von Schriftstücken an betroffene Personen nicht möglich ist. In diesen Fällen werden die betreffenden Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Mit der Veröffentlichung gilt das Schriftstück als rechtswirksam zugestellt, auch wenn die betroffene Person keine Kenntnis davon erlangt.
Nebenstehend werden die Personen und Unternehmen benannt, gegenüber denen die öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 7. März 2006 erfolgt. Diese Bekanntmachungen bleiben jeweils für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 14 Tagen einsehbar.

