Schöffenwahlen 2023
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2023 (Schöffenwahlen 2023)
Neben den Berufsrichterinnen und Richtern gibt es bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch die ehrenamtlichen Richter (Schöffen). Alle 5 Jahre werden die Schöffen neu gewählt. Die Stadt Detmold stellt dabei Vorschlagslisten für die Schöffen und Jugendschöffen auf.
Die Amtsperiode gilt von 2024-2028.
Wer kann Schöffe werden?
Bewerben kann sich, wer:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- gesundheitlich geeignet ist,
- bei Beginn der Amtsperiode mind. 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre ist,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- nicht in Vermögensverfall geraten ist und
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
- ein Ermittlungsverfahren schwebend hat, welches zum Verlust der Ehrenämter führen könnte.
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Bewerben trotz Berufstätigkeit?
Als Schöffe gibt es einen Anspruch darauf, für die Dauer der Amtsausübung vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. Urlaubstage müssen dafür nicht beantragt werden. Daraus dürfen sich für die Arbeitnehmenden keine Nachteile ergeben.
Jugendschöffenamt
Für die Wahl der Jugendschöffen gelten einige Besonderheiten. Die Vorschlagsliste wird hier nicht vom Rat der Stadt Detmold beschlossen, sondern vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Detmold aufgestellt, der nur erzieherisch befähigte, in der Jugenderziehung erfahrene Personen aufnehmen soll.
Die folgenden Ansprechpersonen stehen für Fragen zur Verfügung:
Herr Sven Eichner
Herr Sven Eichner
Frau Katharina Jaletzke
Frau Katharina Jaletzke
Frau Lea Heil
Frau Lea Heil
Weitere Informationen
Auf den folgenden Seiten können Sie sich noch weitere Informationen zum Thema Schöffenwahl und -amt einholen.
Justizministerium NRW
schoeffenwahl.de
schoeffen-nrw.de
Frist
Die Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl im Jahr 2023 endete am 17.03.2023.