Detmolder Lärmaktionsplanung
3. Runde (2019)
Im Rahmen des dritten Überarbeitungszeitraumes der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgte die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe. Diese basierte auf den Ergebnissen der Lärmkartierung des Jahres 2017. Die Lärmkarten werden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Da hinsichtlich der Schwellenwerte der Lärmkartierung mit der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung zugleich die Endstufe der Umgebungslärmrichtline in geltender Fassung erreicht wurde, wurde die Bezeichnung zu Beginn des dritten Überprüfungszeitraumes von "Stufe" zu "Runde" geändert.
Im Falle der Stadt Detmold wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Straßenverkehrslärm behandelt. Berücksichtigt werden hierbei alle klassifizierten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die betroffenen Straßen und Streckenabschnitte, welche im Rahmen der 3. Runde betrachtet wurden, sind über die Ergebnisse der Lärmkartierung ersichtlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Verlauf der 3. Runde der Lärmaktionsplanung nicht statt. In der 2. Umsetzungsstufe war es der Öffentlichkeit im Rahmen zweier umfangreicher Beteiligungsphasen im Jahr 2012 und im Jahr 2017 möglich, Stellungnahmen bezüglich der Lärmsituation im Stadtgebiet und potenziellen Lärmminderungsmaßnahmen abzugeben. Die Lärmkartierungsdaten der 3. Runde bestätigen, dass keine relevanten Veränderungen bezüglich der Lärmsituation erfolgten. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung der 2. Stufe blieben somit weiterhin relevant. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der 3. Runde auf eine erneute Beteiligung verzichtet.
Die in der 2. Stufe begonnene Lärmminderungsplanung kann somit unverändert fortgeführt werden.
Die im Lärmaktionsplan der 2. Stufe empfohlenen Maßnahmen wurden zum Teil umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Darüber hinaus sind auch in der 3. Runde des Lärmaktionsplans keine weiteren Maßnahmen vorzusehen.
Wegen der Aktualität des Detmolder Lärmaktionsplans und des nicht vorhandenen Änderungsbedarf soll der Lärmaktionsplan der 2. Stufe ohne Änderungen in den Lärmaktionsplan der 3. Runde übernommen und an das LANUV gemeldet werden.
Maßnahmenplanung
Im Rahmen der 2. Umsetzungsstufe wurden auf Grundlage der Kartierungsdaten des Jahres 2012, Maßnahmen zur Lärmminderung im Stadtgebiet definiert. Diese Festsetzungen wurden im Zuge der 3. Runde der Aktionsplanung, basierend auf den Ergebnissen der Kartierung des Jahres 2017, überprüft. Es waren keine relevanten Veränderungen der Lärmsituation festzustellen. Seitens des LANUV NRW wurden keine zusätzlichen Streckenabschnitte der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen kartiert. Dies wird durch die Kartierungsergebnisse der 3. Runde bestätigt. Aus diesem Grund erfolgte der Beschluss, die im Rahmen der 2. Stufe festgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen für die 3. Runde fortzuschreiben und weiterzuverfolgen. Dies betraf auch die Festsetzungen der langfristigen Lärmminderungsstrategie.
Beschluss des Lärmaktionsplanes
Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 21.02.2019 durch den Rat der Stadt Detmold in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen (TOP Ö 6.3). Der Lärmaktionsplan der 3. Runde der Stadt Detmold wird den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
Die Lärmkartierung der 4. Runde erfolgt zum 30.06.2022. Die Durchführung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erfolgt ab dem 18.07.2023.
Ergebnisse der 3. Runde
Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan 2. Stufe 2018
Lärmkartierung 2017
Straßenverkehr 24h
Straßenverkehr nachts