Unterjähriges Berichtswesen
Ab 2024 ist eine Weiterentwicklung des Berichtswesens hin zu einer adressatengerechteren und digitalen Darstellung erfolgt. Zum einen soll der Rhythmus auf drei Tertialberichte (Berichtszeitpunkte: 30.04., 31.08. und 31.12.) umgestellt und auf Erläuterungen zu wesentlichen finanziellen Entwicklungen beschränkt werden. Daneben sollen keine Einzelberichte und entsprechende Mitteilungsvorlagen in den Fachausschüssen mehr erzeugt werden, sondern die bereits aus dem interaktiven Haushalt und dem Nachhaltigkeitshaushalt bekannte interaktive Darstellung genutzt werden. Durch das ansprechende interaktive Layout können Informationen leicht abgerufen und gleichzeitig die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Die implementierten Grafiken erlauben eine schnelle Wahrnehmung der relevanten Abweichungen.
Tertialberichte
Der erste Tertialbericht und die weiteren Berichte werden zukünftig in der Regel einen Monat nach Ablauf der o.g. Termine veröffentlicht werden.