Das Kassenzeichen
Die Angabe des in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben aufgeführten Kassenzeichens ist bei allen Zahlungen unbedingt erforderlich.
Bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge bedient sich die Stadtkasse automatisierter Verfahren.
Die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitliche Verzögerungen zu buchen.
Zahlungen an die Stadt Detmold
Zahlungen können schnell und bequem mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erledigt werden. Dazu benötigt die Stadtkasse Detmold die Ermächtigung, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des betroffenen Bankkontos mittels Lastschrift einzuziehen.
Vorteile für Bürgerinnen und Bürger:
- keine Überwachung von Zahlungsterminen
- Änderung bestehender Daueraufträge
- keine Säumnisfolgen bei einer verspäteten Zahlung
Einzugsermächtigungen können nur in Schriftform mit Originalunterschrift akzeptiert werden. Eine Übersendung als Fax, E-Mail und Ähnlichem ist nicht mehr möglich.
Wenn es einmal schwierig wird
Bei Problemen mit einer Zahlung empfehlen wir dringend, frühzeitig den entsprechenden Sachbearbeiter zu informieren.
Die städtischen Fachbereiche dürfen ihre Ansprüche an die Zahlungspflichtigen ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Stundung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dabei sind die Stundungsvoraussetzungen nachzuweisen. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Der Rat an die Zahlungspflichtigen lautet, sich bereits vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit dem zuständigen Bereich in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung abzustimmen.
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Martina Achilles
Montag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Donnerstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 |
Freitag | 8:30 - 12:00 |
Frau Martina Achilles
Zuständige Abteilungen:
Stadtkasse
Frau Heike Heine-Wenck
Montag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Donnerstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 |
Freitag | 8:30 - 12:00 |
Frau Heike Heine-Wenck
Zuständige Abteilungen:
Stadtkasse
Frau Inga-Maria Meerkötter
Montag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Donnerstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 |
Freitag | 8:30 - 12:00 |
Frau Inga-Maria Meerkötter
Zuständige Abteilungen:
Stadtkasse
Frau Corinna Richts
Montag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 8:30 - 12:00, 14:00 - 16:00 |
Donnerstag | 8:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 |
Freitag | 8:30 - 12:00 |
Frau Corinna Richts
Zuständige Abteilungen:
Stadtkasse
Servicestelle
Stadtkasse Detmold
Bielefelder Straße 1
32756 Detmold
Zahlungen
Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:
Sparkasse Paderborn-Detmold
BIC:
WELADE3LXXX
IBAN:
DE30 4765 0130 0000 0022 20
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG
BIC:
DGPBNE3MXXX
IBAN:
DE57 4726 0121 0004 0408 00
SEPA-Lastschrift
Lastschrifteinzug