Willkommensbonus für Studenten
Mit der Wahl des Studienortes ist oft ein Wohnortwechsel und damit die Frage nach der richtigen Anmeldung verbunden.
Ist Detmold mein Haupt- oder Nebenwohnsitz? Die nachfolgenden Informationen sollen für die Anmeldung in Detmold eine Hilfestellung geben.
Meldepflicht innerhalb einer Woche:
- wenn Sie in Detmold eine Wohnung/ein Zimmer beziehen.
- wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und in Detmold die Hauptwohnung bezogen wird.
Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird, unterscheidet das Meldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung:
- Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.
- Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung festgelegt, dass die Studierenden ihre Hauptwohnung dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines
Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als sechs Monate) aufhalten.
Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung: Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie, es sei denn, der/die Studierende lebt auf Dauer von seiner/ihrer Familie getrennt.
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende einer Detmolder Hochschule sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -fachschüler sowie Schülerinnen und Schüler, die in Detmold einen alleinigen oder Hauptwohnsitz anmelden. Die Umzugshilfe wird auch Teilnehmerinnen und Teilnehmern am freiwilligen Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst gezahlt.
Die Vorteile:
- Ab jetzt können alle Formalitäten wie die Beantragung eines neuen Personalausweises vor Ort in der Bürgerberatung erledigt werden.
- Die Studierenden sind an ihrem Studienort wahlberechtigt.
- Die Stadt Detmold zahlt ihnen einen einmaligen Willkommensbonus über 100 Euro in Form eines Stadtgutscheins.
Durch die Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Detmold bleibt Folgendes unverändert:
- Die Eltern der Studierenden erhalten weiterhin Kindergeld.
- Verbeamtete Eltern erhalten weiterhin den Ortszuschlag.
- Ein Gewerbe am Heimatort muss nicht umgemeldet werden, so lange es zuhause ausgeführt wird.
- Ein neuer BaföG-Antrag muss nicht gestellt werden. Die Zuständigkeit liegt bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der die Immatrikulaton erfolgt ist.
- Sowohl die Privathaftpflicht, als auch die Hausratversicherung der Eltern greifen weiterhin, solange Studierende dort ihren Nebenwohnsitz angemeldet haben. Wir empfehlen aber, zur Sicherheit mit den jeweiligen Versicherungen zu sprechen.
Schnapp dir die 100€ !
Die Stadt Detmold gewährt Ihnen den Willkommensbonus von 100 Euro bei Vorlage des Personal- und Studienausweises bzw. Ausbildungsnachweises / Schulbescheinigung in der Bürgerberatung – auch nachträglich.
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag:
8:00 – 18:00 Uhr