Bespielbarkeit von Sportplätzen in Detmold
Zwischen der Stadt Detmold und dem FuL-Kreis Detmold erfolgte eine Vereinbarung bezüglich der Sperrung von Sportplätzen in Detmold. Zur Zeit gilt folgende Regelung:
Grundsätzlich entscheidet die Stadt Detmold über die Bespielbarkeit von Sportplätzen. Die Entscheidung für sämtliche Detmolder Rasen-, Tennen- und Kunstrasenplätze ruft Herr Ralf Stöffgen für den FuL-Kreis bei der Stadt Detmold ab.
Hält der zuständige Platzwart es für notwendig, einen Sportplatz für den Spielbetrieb zu sperren, so ist Herr Stöffgen von ihm zu informieren. Die Entscheidung über die Platzsperrung wird dann gemeinsam mit dem Platzwart und Herrn Stöffgen im verantwortungsvollen und pflichtgemäßen Ermessen getroffen. Über die Nutzung eines Sportplatzes für den Trainingsbetrieb entscheidet der Platzwart eigenverantwortlich.
Rasenspielfelder
Hiddesen: gesperrt
Hohenloh: gesperrt
Klüt: gesperrt
Pivitsheide VH: gesperrt
Schulzentrum Mitte – Stadion: gesperrt
Schulzentrum Mitte – ehem. Hockeyspielfeld: gesperrt
Stand seit: 19.11.2024, 14:50 Uhr
Tennenspielfelder
Schulzentrum Mitte – Tenne: frei
Stand seit: 16.03.2023, 14:40 Uhr
Kunstrasenspielfelder
Heidenoldendorf: frei
Jerxen-Orbke: frei
Remmighausen: frei
Werresportplatz: frei
Pivitsheide VL: frei
Pivitsheide VH: frei
Diestelbruch: frei
Heiligenkirchen: frei
Stand seit: 15.08.2024, 13:25 Uhr
Wichtig:
Platzsperren sind unbedingt zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen und gegebenenfalls auftretenden Schäden behält sich die Stadt Detmold Haftungsansprüche gegenüber dem Verursacher vor.