Grabpflege und Grabherrichtung
Pflegefreie Grabarten
Alle Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen müssen gärtnerisch angelegt ("hergerichtet") und auf Dauer gepflegt werden, damit ein würdiges Erscheinungsbild der Friedhöfe gewahrt bleibt. Verantwortlich für die Grabherrichtung und Grabpflege sind die jeweiligen Grabnutzungsberechtigten bzw. Angehörigen.
Eine Alternative zu den traditionellen Grabstätten mit Pflege durch die Angehörigen sind die so genannten pflegefreien Grabarten wie beispielsweise Rasengrabstätten für Urnen- oder Sargbeisetzungen, Urnenpflegegräber, Urnenparkgräber oder Urnenwaldgräber. Die Anlage und Instandhaltung dieser Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, so dass sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege kümmern müssen. Auf den Detmolder Friedhöfen steht ein umfangreiches Angebot derartiger Grabarten zur Verfügung (siehe Flyer "Pflegegrabstätten / Rasengrabstätten / Urnenwaldgräber" sowie "Urnenparkgräber Schorenfriedhof").
Pflege- & Rasengrabstätten, Urnenwaldgräber
Urnenparkgräber Schorenfriedhof
Grabmale
Grabmale und Gedenkzeichen dürfen nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung auf den Grabstätten errichtet werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mittels des dafür vorgesehenen Formulars zu stellen.
Die handwerkliche Ausführung und die Aufstellung von Grabmalen erledigen im Regelfall die fachlich qualifizierten Bildhauer- und Steinmetzbetriebe im Auftrag der Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten. Diese Betriebe übernehmen dann auch die erforderlichen Formalitäten des Genehmigungsantrages.
Grabmale sind handwerklich einwandfrei und standsicher zu errichten und instandzuhalten, so dass keine Gefahren durch evtl. Umstürzen von ihnen ausgehen. Verantwortlich dafür sind die jeweils Grabnutzungsberechtigten.
Die Friedhofsverwaltung überprüft einmal jährlich, ob die Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen noch gewährleistet ist.
Nicht mehr standsichere Grabmale werden beanstandet und sind auf Veranlassung der Grabnutzungsberechtigten wieder ordnungsgemäß zu befestigen.