Wo dürfen Radfahrende fahren?
Der Platz für Verkehrsteilnehmende ist begrenzt. Der Autoverkehr nimmt ständig zu, und wenn Autos nicht fahren, stehen sie herum - oft auch im Straßenraum. Eigene Flächen für Radfahrende gibt es nicht überall.
Wo also soll der Radfahrende fahren? Autofahrer wollen sie nicht auf der Straße haben, weil sie sie für ein Verkehrshindernis halten, Fußgänger nicht auf dem Fußweg, weil sie sich durch die "schnellen" Radler unsicher fühlen.
Wichtig:
Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn, denn sie sind Fahrzeuge. Nur Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, die Begleitpersonen dürfen dann auch auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen die Gehwege benutzen.
Ansonsten gilt: wenn kein eigener Radweg da ist, muss die Fahrbahn genutzt werden.
Radwege mit Benutzungspflicht
Benutzungspflichtig sind Radwege nur, wenn sie in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Dabei müssen die Zeichen auf Schildern angebracht sein. Auf dem Boden markierte Zeichen haben nur hinweisende Bedeutung.
Bei gemeinsam mit Fußgängern genutzten Geh-/Radwegen muss ausreichend Platz für die Fußgänger bleiben. Er ist für Radfahrende benutzungspflichtig, Radfahrende und Fußgänger müssen besondere Rücksicht nehmen, Radfahrer im Zweifelsfall Schritttempo fahren. Freundliche Worte, Blickkontakt und/oder höfliches Klingeln helfen gut aneinander vorbeizukommen.
Teilt eine senkrechte Linie das Schild, dann haben Radfahrende und Fußgänger getrennte Flächen nebeneinander. In Detmold gibt es solche Rad- und Gehwege kaum noch, weil die Breite für beide Verkehrsteilnehmende nicht ausreicht.
Aufhebung der Benutzungspflicht
Da in der Vergangenheit auch in Detmold sehr schmale Rad- oder Rad-/Gehwege gebaut wurden, sind vor einigen Jahren (2014) alle Radwege auf Benutzungspflicht überprüft worden.
Auf vielen Strecken wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (und die Schilder entfernt). Auf einigen Wegen "dürfen" Radfahrende weiterhin radeln. Radfahrende müssen einen solchen Radweg nicht benutzen und dürfen auf der Fahrbahn fahren, auch wenn z.B. noch ein roter Belag vorhanden ist.
Wege ohne Benutzungspflicht
Wege ohne Benutzungspflicht sind Bürgersteige und Wege auf denen Rad gefahren werden darf, wo aber auch auf der Fahrbahn gefahren werden darf.
Auf dem Boden ist diese Markierung aufgebracht. Hier darf Rad gefahren werden. Nehmen Sie auf Zufußgehende Rücksicht. Fußgänger.innen werden häufiger von Radfahrenden überrascht. Freundliche Worte, Blickkontakt und/oder höfliches Klingeln helfen gut aneinander vorbeizukommen.
Es gibt Stellen, auf denen noch alte Markierungen mit Kreis zu finden sind. Die Umrandung sagt nichts über die Benutzungspflicht aus. Geben Sie uns über Meldoo einen Hinweis auf diese „Altlast“, dann können wir das Zeichen korrigieren.
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
Tauchen das Gehweg- und das “Fahrrad frei”-Schild zusammen auf, heißt dass: Hier ist ein Gehweg, es darf langsam mit Rad gefahren werden. Radfahrende sind hier zu Gast und müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Freundliche Worte, Blickkontakt und langsames Überholen helfen gut aneinander vorbeizukommen.
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch einen durchgezogenen breiten Strich getrennt. Radwegsymbole auf dem Streifen und das blaue Radwege-Verkehrszeichen zeigen die Nutzung durch Radfahrende an. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden, Halten und Parken sind nicht (mehr) erlaubt (und wird in Zukunft richtig teuer) Das Queren z.B. zum Abbiegen ist zulässig.
An Ampeln fahren Radfahrende nach den Signalen für den Autoverkehr, wenn keine eigene Signale aufgestellt sind.
Schutzstreifen
Schutzstreifen sind mit einer schmalen, gestrichelten Linie am Rand der Fahrbahn markiert und zusätzlich mit dem Fahrradsymbol. Schutzstreifen dürfen kurzzeitig von Kfz mitgenutzt werden (z.B. bei Begegnung eines PKW mit einem LKW). Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist nicht zulässig! An Ampeln wird nach den Signalen des Kfz-Verkehrs gefahren.
Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind in erster Linie für Radfahrende da. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nur dort fahren, wenn Zusatzschilder dies freigeben und müssen besonders rücksichtsvoll sein.
Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, auch langsam, auch wenn der Kfz dadurch hinterherfahren muss. In Detmold ist z.B. der Untere Weg nach Heiligenkirchen eine Fahrradstraße, auf der auch Anlieger mit Kfz fahren dürfen.
Einbahnstraßen und Sackgassen
Einbahnstraßen dürfen von Radfahrenden nur dann in der Gegenrichtung befahren werden, wenn Zusatzschilder dies erlauben (s. Fotos). Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier besonders wichtig.
Sackgassen sind oft für Radfahrende und Fußgänger am Ende durchlässig. Auch hier weisen Zusatzzeichen darauf hin.
Zweirichtungsradwege
Manchmal dürfen oder müssen Radfahrende den Radweg in zwei Richtungen nutzen, z.B. an der Leopoldstraße (auf der Seite der Bezirksregierung) oder der Hornschen Straße (bis zum Ortsausgang auf beiden Seiten). Hier sollten Radfahrende an Kreuzungen und Einmündungen besonders vorsichtig fahren, da (trotz Beschilderung oder Bodenmarkierungen an Einmündungen) nicht alle Autofahrer mit einem Rad aus der "falschen" Richtung (= von rechts) rechnen.
Radwege auf beiden Seiten
Wenn auf beiden Straßenseiten Radwege ausgeschildert sind, darf gewählt werden. Radfahrende dürfen rechts oder links fahren, nur die Fahrbahn dürfen sie nicht benutzen. Wichtig ist hierbei aber, die Schilder müssen für die eigene Fahrrichtung passen. Ein Schild von hinten gilt nicht.
Bei Bodenmarkierungen müssen Pfeile die Radnutzung in beide Richtungen erlauben, wenn man auf der linken Straßenseite fährt.
Veloroute West – Vorfahrt für Radler
Besonderheiten in Detmold
Auf der Veloroute West nach Pivitsheide gibt es zwei bevorrechtigte Querungen von Straßen am Birkendamm (Am Postteich und Waldheidestr.). Hier haben die Radler auf dem Radweg (eine alte Straßenbahntrasse) Vorfahrt vor den Fahrzeugen auf den Straßen.
Die Querungen wurden komplett umgebaut. Entsprechende Markierungen und Beschilderungen regeln die Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr.
Noch sehr selten in Deutschland: Eine Diagonalquerung wurde an der Kreuzung Heidenoldendorfer Straße / Hiddeser Straße / Bielefelder Straße eingerichtet. Hier können Radfahrer zeitgleich parallel zu den beiden Linksabbiegerspuren diagonal über die Kreuzung fahren, was erheblich zur Wartezeitreduzierung und schnelleren Querung der Kreuzung führt.
Die Markierung von Furten (Einmündungen) entlang straßenbegleitender Radwege wird mit flächiger Roteinfärbung bzw. einem roten Begleitstrich neben der Furtmarkierung deutlicher hervorgehoben. Da die Rotfärbung einen sehr glatten, rutschigen Bodenbelag ergibt, wird zunehmend nur der rote Begleitstrich verwendet.
Radverkehrsnetz NRW
Für die Orientierung bei Radtouren auf unbekannten Wegen gibt es eine Wegweisung, die Teil des landesweiten "Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen" ist. Die Beschilderung zeigt Wege in die Ortsteile und die benachbarten Städte und Gemeinden, aber auch zu touristischen oder anderen innerörtlichen Zielen wie das Freilichtmuseum oder den Bahnhof. Überörtliche Radwege wie der Europaradweg R1, der von der Nordseeküste in Belgien bis nach Leningrad führt und Detmold quert, werden mit ihren Symbolen ebenfalls angezeigt.
Ihre Ansprechperson:
Frau Petra Rehling
Frau Petra Rehling
Helge Pehle
Helge Pehle
Radfahren auf der Fahrbahn ist sicher
Für viele ist es zwar angenehmer, im Seitenraum auf dem Bürgersteig zu fahren. Aber nur dort, wo die Benutzungspflicht für den „Radweg“ besteht, ist die Fahrbahn grundsätzlich weniger sicher. So haben wir in der Elisabethstraße das Radfahren im Seitenraum aufgehoben. Das war anfangs für viele ungewohnt, ist mittlerweile aber sehr viel üblicher. Die Anzahl an Unfälle mit Radfahrenden ist hier zurückgegangen, nachdem das Radfahren auf der Fahrbahn üblich geworden ist. Vorher gab es mehr Unfälle an Grundstückseinfahrten und den Straßeneinmündungen. Das Fahren auf der Fahrbahn verringert auch die Konflikte mit Fußgängern, besonders wenn zügig Rad gefahren wird.
Nicht an allen Stellen ist die Unfalllage so eindeutig. Wenn der angrenzende Bürgersteig oder der Weg die gemeinsame Nutzung von Zufußgehenden und Radfahrenden erlaubt, überlassen wir die Entscheidung den Verkehrsteilnehmern. Dies muss durch Zeichen Schilder oder Bodenmarkierungen gezeigt werden. Dort dürfen Sie die Fahrbahn befahren, das ist besonders für zügiges Fahren empfehlenswert. Sie dürfen auch den Bügersteig/Weg befahren, dann mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger und Vorsicht an Einfahrten.
Radfahren auf der Fahrbahn ist normal
Wie oben schon geschrieben, gehören Fahrräder grundsätzlich auf die Fahrbahn und die Benutzungspflicht ist auf vielen Wegen aufgehoben worden. Das ist aber nicht allen bewusst oder bekannt. Diese Erklärseite zeigt, dass die Sache auch nicht gerade einfach ist, wenn es genau sein soll. Grundsätzlich gibt es zwei Regeln:
- Nur dort wo Markierungen oder Zeichen das Radfahren auf Bürgersteigen erlauben, darf dort auch mit dem Rad gefahren werden.
- Nur dort, wo ein Schild steht (blau mit Rad drauf), muss dieser Weg befahren werden.
Radfahren auf der Fahrbahn ist der Normalfall
Manche kennen diese Regeln, manche nicht. Daraus entstehen Missverständnisse, die auf Wegen und Straßen zu Konflikten führen können.
Seit 2023 haben wir an missverständlichen Stellen das nebenstehende Schild montiert. Nicht nur hier darf die Fahrbahn mit Fahrrädern genutzt werden, aber hier wollen wir gezielt darauf hinweisen. Damit hoffen wir, das Radfahren auf der Fahrbahn für alle normaler wird.
Weitere Informationen
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