Förderung freier Träger der Jugendarbeit
Die Stadt Detmold fördert die Offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, die Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Detmold sind.
Landesförderung
Das Landesjugendamt unterstützt die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit von Verbänden, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Kommunen fachlich und finanziell. Weitere Informationen hierzu sind erhältlich auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Landesjugendamt.

