Trauungen
Am 01. Juli 1998 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten: Das Aufgebot ist durch die Anmeldung zur Eheschließung ersetzt worden. Auch Trauzeugen sind keine Pflicht mehr. Jedes Jahr geben sich rund 350 Paare im Standesamt Detmold das Ja-Wort. Gleichgeschlechtliche Paare können seit August 2001 eine Lebenspartnerschaft begründen. Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Jede Person kann die Ehe eingehen, die achtzehn Jahre alt und geschäftsfähig ist. Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist. Eine Eheschließung ist immer dann nicht möglich, wenn eine frühere Ehe nicht durch Scheidung oder Tod des anderen Ehegatten aufgelöst worden ist oder die vorhergehende Ehe nicht für nichtig erklärt wurde.
Entscheiden Sie sich für das Standesamt Detmold, können Sie sich entweder im Trauzimmer trauen lassen oder sich eine Ambientetrauung wählen.
Ambientetrauungen
Weitere Informationen zu Ambientetrauungen erhalten Sie beim Standesamt telefonisch oder per E-Mail.
E-Mail
05231 977 289
05231 977 528
Trauung im Trauzimmer
Informationen zur Trauung im Trauzimmer des Standesamtes wie Termine, Preise, Gästeanzahl etc. erhalten Sie über das Informationsblatt.