Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung wird nur auf Antrag zunächst für zwölf Monate geleistet.
Anspruchsberechtigt wegen Alters sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Anspruchsberechtigt wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und laut Gutachten der Deutschen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen unter den Dienstleistungen der Stadt Detmold.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die laut Gutachten der Deutschen Rentenversicherung befristet voll erwerbsgemindert sind, die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können.
Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen unter den Dienstleistungen der Stadt Detmold.
Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose GHBG) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge sind bei der Stadt Detmold erhältlich. Die Stadt Detmold nimmt die Anträge auch entgegen und leitet sie an den LWL weiter.
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen unter den Dienstleistungen der Stadt Detmold.
Grundsicherung & Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Grundsicherung und die Hilfe zum Lebensunterhalt sind jeweils bedarfsorientierte Sozialleistungen, die nach dem 3. oder 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) gewährt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert in seiner Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" über die verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe. Sie enthält nützliche Hinweise und Informationen zu den einzelnen Leistungen.