Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Die Aufgabe der Fachstelle ist es, die Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter dauerhaft zu sichern.
Beratung
Die Fachstelle berät berufstätige Menschen mit Behinderung, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte. Die Beratung erfolgt vertraulich und wird kostenlos angeboten. Sie umfasst alle Fragen zum Arbeitsplatz sowie zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Begleitende Hilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Fachstell finanzielle Leistungen bereit, um schwerbehinderten Menschen im Beruf ihre Beschäftigung zu erleichtern. Die finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen kann von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beantragt werden.
Kündigungsschutzverfahren
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen vor Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen die Zustimmung des LWL-Integrationsamtes Westfalen. Der Arbeitgeber beantragt zunächst die Zustimmung zur Kündigung der schwerbehinderten Person. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden werden. Das LWL-Integrationsamt Westfalen beauftragt die Fachstelle mit der Sachverhaltsermittlung vor Ort. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung werden von der Fachstelle alle am Verfahren beteiligten Parteien angehört und im Betrieb ein Einigungsgespräch geführt. Die Fachstelle wirkt grundsätzlich auf eine gütliche Einigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung hin. Über das Ergebnis des Einigungsgespräches wird das LWL-Integrationsamt Westfalen schriftlich informiert. Konnte in dem Gespräch keine Einigung erzielt werden, so entscheidet das LWL-Integrationsamt Westfalen.
Ihre Ansprechperson:
Frau Gabi Disse
Montag | 08:30 – 12:00 |
Dienstag | 08:30 – 12:00 |
Mittwoch | 08:30 – 12:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00, 14:00 – 17:00 |
Freitag | 08:30 – 12:00 |
Frau Gabi Disse
Zuständige Abteilungen:
Soziale Dienste, Förderung von Wohlfahrtspflege und Teilhabe
Behindertenbeirat
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung
Seit vier Jahrzehnten wirkt in Detmold ein erfolgreicher Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung. Über seine Zusammensetzung, seine Ziele und Arbeitsweise steht mehr auf den Unterseiten des Beirates.