Hexenverfolgung in Detmold
Wie in vielen deutschen Gebieten kam es auch in der Grafschaft Lippe in der Frühen Neuzeit zu Hexenverfolgungen.
Unter Berufung auf Luthers Bibelübersetzung: "Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen" (2. Buch Mose, Kap. 22, V. 17) forderten die Kirchen in dieser Zeit die Todesstrafe für sogenannte Hexen und Zauberer. Strafrechtliche Verfolgung, Anklage, Urteil und Vollstreckung lagen in weltlicher Hand - in Detmold in der eines landesherrlichen Gerichts. Beteiligt waren der Bürgermeister und Ratsmitglieder der Stadt.
Um einen Hexereiprozess gegen eine Person einzuleiten, reichten Denunziationen, Gerüchte sowie "Besagungen" durch andere Angeklagte aus, auch die von Kindern. Wer einmal angeklagt war, hatte kaum eine Chance, mit dem Leben davon zu kommen. In den Detmolder Prozessen spielten Geistliche als Zeugen ebenfalls eine wichtige Rolle. Folter war ein legales Mittel, das der Wahrheitsfindung dienen und die erwünschten Geständnisse der Opfer erbringen sollte. Die verhängte Todesstrafe bedeutete Hinrichtung durch Verbrennen. In einigen Fällen wurde das Opfer in einem "Akt der Gnade" vorher enthauptet.
Die Prozessakten der überlieferten Detmolder Hexenprozesse befinden sich im Landesarchiv NRW, Abteilung OWL. Es zeichnen sich vor allem zwei große Verfolgungswellen ab. Nach jetzigem Stand der Forschung (2020) gab es zwischen 1583 und 1676 in der Kernstadt Detmolds mehr als 30 Opfer und in den Landgemeinden, die zur heutigen Stadt gehören, mehr als 20 Opfer. Über 50 Kinder und Jugendliche aus ganz Lippe wurden in einem zum Gefängnis umgebauten Gasthaus über Jahre gefangen gehalten.
Unter diesem Link finden Sie eine Liste der Opfer: Liste der Opfer
2012 nahm sich die evangelisch-reformierte Klasse Blomberg in der Lippischen Landeskirche des Themas "Hexenverfolgung" an und organisierte gemeinsam mit der Lippischen Landeskirche eine Veranstaltungsreihe dazu. Als Ergebnis entstand die sogenannte "Blomberger Erklärung" vom 13. Mai 2012, die von Vertretern der lippischen Kirchen getragen wird. In dieser Erklärung werden die damaligen Verfolgungen als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Beteiligung der Kirchen am Tod unschuldiger Menschen festgestellt.
Unter diesem Link finden Sie die Blomberger Erklärung: Blomberger Erklärung
In Detmold erfolgte ein Bürgerantrag an den Bürgermeister und den Rat der Stadt, die Verfolgungen in der Stadt Detmold als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuerkennen und den Opfern ein ehrendes Gedenken zuteil werden zu lassen. Der Rat stimmte dem Antrag am 12. Juni 2012 zu und beschloss, das Gedenken an die Opfer in die Erinnerungskultur der Stadt aufzunehmen.
Unter diesem Link finden Sie den Detmolder Ratsbeschluss: Detmolder Ratsbeschluss 2012
Daraufhin gründete sich der "Arbeitskreis Hexenverfolgung in Detmold". Er arbeitet unter dem Dach des Lippischen Heimatbundes, dessen Ortsverein Detmold er angeschlossen ist, und kooperiert mit der Lippischen Landeskirche, der Stadt Detmold und dem Stadtarchiv, der Bürgerstiftung Detmold, der VHS Detmold-Lemgo und dem Naturwissenschaftlichen und Historischen Verein für das Land Lippe e. V..
Dem Verein geht es nicht nur um Aufklärung und Versöhnung mit der Vergangenheit, sondern ebenso um Sensibilisierung für die Themenbereiche Ausgrenzung von Minderheiten, Gewalt gegen Frauen, Andersdenkende, Andersgläubige und Andersaussehende heute.
Aktueller Flyer
Den aktuellen Flyer zum Gedenken der Opfer der Hexenverfolgung finden sie hier: