Denkmaleigentümer können in den Genuss der erhöhten steuerlichen Abschreibung auch für selbstgenutzte Denkmale kommen.
Nähere Angaben finden Sie unten auf dieser Seite. In einer Broschüre der Landesregierung NRW sind die Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zusammengestellt.
Minderung bei der Einkommensteuer:
Aufwendungen für Baudenkmäler können die Steuerschuld mindern z. B. durch:
Voraussetzung:
Antrag Steuerbescheinigung der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 40 DSchG NW darüber, dass die Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden.
Event. weitere Steuervorteile:
Ansprechpartner bei der Stadt Detmold und Beratung in Denkmalangelegenheiten:
Untere Denkmalbehörde (s.r.)
Beratung in steuerfachlichen Angelegenheiten: