Was ist ein Baudenkmal
Denkmäler sind Objekte, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, weil sie bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind.
Wegen dieser Bedeutung sind eingetragene Denkmäler besonders geschützt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Denkmalschutz.
Es gibt drei Kategorien von Denkmälern:
Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler. Gartendenkmäler gehören in die gleiche Kategorie wie die Baudenkmäler.
Welch Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Gebäude als Baudenkmal eingestuft wird, regelt das Denkmalschutzgesetz.
Gesetzliche Grundlage:
Denkmäler müssen nicht schön sein!
Der weit gefasste Denkmalbegriff des Gesetzes erklärt, was Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist: Nicht nur Kunstwerke von respektheischendem Alter und überregionaler Bedeutung sind zu schützen, sondern Objekte, die regionale oder örtliche Aussagekraft für historische Entwicklung haben. Dabei sind neben künstlerischen auch wissenschaftliche, städtebauliche oder volkskundliche Gründe von Belang. Die Spannweite und der Objektreichtum der Industriegeschichte des Landes sind dabei besonders berücksichtigt; die Bedeutung für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist ein weiteres Kriterium in der Definition des Denkmalbegriffs. Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere, von Menschen gestaltete Landschaftsteile können ebenso Denkmäler sein wie historische Ausstattungsstücke.
Es geht also nicht nur um altehrwürdige Kirchen, Burgen und Schlösser und um stattliche Bürgerhäuser. Ebenso können Brücken und Bahnhöfe, Schleusen und Schulen, Fabrikanlagen und Fördertürme, Mühlen und Mäusescheunen, Altäre und Alleen, Krankenhäuser und Kapellen, das Gefüge von Altstädten oder Arbeitersiedlungen nach dem Denkmalbegriff des Gesetzes Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege sein.
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