Ehe- und Altersjubiläen

Der Bürgermeister bzw. einer seiner drei Stellvertreter/innen oder die Ortsbürgermeister/innen möchten es nicht versäumen, den Bürgerinnen und Bürgern persönlich die Glückwünsche und einen Blumenstrauß anlässlich ihrer Ehe- oder Altersjubiläen zu überbringen.

Gratuliert wird aus Anlass des 

  • 50. Ehejubiläums (Goldene Hochzeit)
  • 60. Ehejubiläums (Diamantene Hochzeit)
  • 65. Ehejubiläums (Eiserne Hochzeit)
  • 70. Ehejubiläums (Gnadenhochzeit)
  • 75. Ehejubiläums (Kronjuwelenhochzeit)
  • 80. Ehejubiläums (Eichenhochzeit)
  • 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und zu jedem weiteren Lebensjahr.

Bei Ehejubiläen sowie 95. und 100. Geburtstagen (und älter) wird von der Stadt Detmold bei den Bürgerinnen und Bürgern angefragt, ob sie mit einem Besuch zu ihrem Ehrentag einverstanden sind. Auf Wunsch wird auch die Presse informiert.

Bei allen anderen Geburtstagen setzt sich der Ortsbürgermeister oder die Ortsbürgermeisterin mit den Jubilaren in Verbindung.

Sollte von den Jubilaren keine persönliche Gratulation gewünscht werden, erhalten sie die Glückwünsche des Bürgermeisters per Post.

Zu den genannten Ehe- und Altersjubiläen werden mit der Gratulation der Stadt Detmold folgende Glückwünsche ausgesprochen:

vom Landrat des Kreises Lippe 

  • zum 90., 95., 100. und zu jedem weiteren Geburtstag
  • zur Diamantenen Hochzeit
  • zur Eisernen Hochzeit
  • zur Gnadenhochzeit
  • zur Kronjuwelenhochzeit

von der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Detmold 

  • zur Diamantenen Hochzeit

von der Ministerpräsidentin des Landes NRW 

  • zum 100. Geburtstag und zu jedem weiteren Geburtstag
  • zur Eisernen Hochzeit
  • zur Gnadenhochzeit
  • zur Kronjuwelenhochzeit

vom Bundespräsidenten 

  • zum 100. und 105. Geburtstag
  • zur Eisernen Hochzeit
  • zur Gnadenhochzeit
  • zur Kronjuwelenhochzeit

Ansprechpartnerin bei Fragen zu Ehe- und Altersjubiläen


Claudia Schäfer

Teamleitung Interner Dienstbetrieb, Ehe-und Altersjubiläen
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