Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für ein 7. Kind
Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft
- Es müssen mindestens sieben lebende Kinder von denselben Eltern bzw. derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
- Adoptivkinder sind dabei den leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG sein.
- Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.
Antragstellung
Wo?
Rathaus am Markt,
Raum 202, Marktplatz 5
32756 Detmold
Telefon: 05231 977 202
E-Mail: j.diederichdetmold.LOESCHE_DIES.de oder k.brethauerdetmold.LOESCHE_DIES.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 08.00 - 17.00 Uhr
freitags 08.00 - 13.00 Uhr
Wie?
- Auf Antrag der Eltern übernimmt der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind eIner Familie.
- Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Für die Antragstellung wird eine Geburtsurkunde des 7. Kindes benötigt.
- Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
- Der Antrag muss bei der Stadt oder Gemeinde gestellt werden, in dem die Familie ihren Wohnsitz hat.
Hier können Sie sich den Antrag herunterladen: Antrag_Ehrenpatenschaft.pdf [35 KB]
Patengeschenk
- Urkunde + 500 € vom Bundespräsidenten
- 50 € von der Stadt Detmold
- Die Übergabe des Patengeschenkes erfolgt durch den Bürgermeister oder einen/r seiner Stellvertre-ter/innen
- Die Ehrenpatenschaft ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen.