Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten für ein 7. Kind

Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft

  • Es müssen mindestens sieben lebende Kinder von denselben Eltern bzw. derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
  • Adoptivkinder sind dabei den leiblichen Kindern gleichgestellt.
  • Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG sein.
  • Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.

Antragstellung

Wo?

Rathaus am Markt,
Raum 202, Marktplatz 5
32756 Detmold

Telefon: 05231 977 202
E-Mail: j.diederichdetmold.LOESCHE_DIES.de oder k.brethauerdetmold.LOESCHE_DIES.de

Öffnungszeiten:

Mo - Do 08.00 - 17.00 Uhr
freitags 08.00 - 13.00 Uhr

Wie? 

  • Auf Antrag der Eltern übernimmt der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind eIner Familie.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
  • Für die Antragstellung wird eine Geburtsurkunde des 7. Kindes benötigt.
  • Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
  • Der Antrag muss bei der Stadt oder Gemeinde gestellt werden, in dem die Familie ihren Wohnsitz hat.

Hier können Sie sich den Antrag herunterladen: Antrag_Ehrenpatenschaft.pdf [35 KB]

Patengeschenk

  • Urkunde + 500 € vom Bundespräsidenten
  • 50 € von der Stadt Detmold
  • Die Übergabe des Patengeschenkes erfolgt durch den Bürgermeister oder einen/r seiner Stellvertre-ter/innen
  • Die Ehrenpatenschaft ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen.