Lärm und Stadtplanung

Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für gesundheitliche Beschwerden. Er ist ein Problem, das den überwiegenden Teil der Bevölkerung nahezu täglich betrifft. Dabei ist es schwierig, die Belastung zu vermindern, da alle Betroffenen auch mehr oder weniger Verursacher sind.

In den Städten mit ihren häufig eng benachbarten verschiedenen Nutzungen ist die Geräuschbelastung seit langem eines der größten Umweltprobleme. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Gewerbe und Industrie sowie Sport- und Freizeitaktivitäten beeinträchtigen die Lebensqualität im Wohnumfeld, innerhalb der Wohnungen und bei anderen schutzbedürftigen Nutzungen.

Aufgabe des Städtebaus ist es deshalb, schon in der Planung vorbeugenden Schallschutz zu betreiben, um Lärmbelästigungen soweit wie möglich zu vermeiden.

Dabei geht es u. a. darum, die verschiedenen Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr ...) so aufeinander abzustimmen, dass die Geräuschbelastung insgesamt erträglich bleibt, dass also insbesondere die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden.

Je nach Lärmquelle und Anwendungszweck hat der Gesetzgeber unterschiedliche Grenz-, Richt- bzw. Orientierungswerte erlassen. Bei den dargestellten Werten handelt es sich jeweils um Dauerschallbelastungen, d. h. einzelne Spitzenpegel können dabei deutlich höher liegen.

Tabelle Grenzwerte

Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Rechtsgrundlagen

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Lärm ist ungesund

Geräusche sind in unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Es ist kaum möglich, sich der überall vorkommenden Geräuschbelastung zu entziehen.

Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Lärm ist heute ein Hauptfaktor zivilisationsbedingter Gesundheitsgefährdung und psychischer Beeinträchtigung. Folgen sind:

  • Schlafstörungen,
  • Behinderung der Kommunikation,
  • Minderung der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit,
  • Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung.

Längerfristige Lärmbelastungen führen zu Veränderungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Aufgabe der Gemeinde ist es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch einen technisch und finanziell machbaren Schallschutz sicherzustellen.

Schall ist ein physikalisches Phänomen, das sich technisch erfassen und beurteilen lässt. Das Lärmempfinden ist dagegen sehr subjektiv. Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu einem Drittel direkt durch die Lautstärke des Geräusches bestimmt, ein weiteres Drittel bestimmten soziologische Faktoren, während die auslösenden Faktoren für das letzte Drittel unbekannt sind.

Die Abbildung unten zeigt eine Vergleichskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel.

Tabelle_Geräusche_Wirkung

Etwas Physik

Die Beeinträchtigung durch Lärm steigt mit der Lautstärke des unerwünschten Geräusches. Als Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen wird der durch ein Mikrofon gemessene Schalldruck angegeben. Durch Umrechnung des Schalldrucks in die logarithmische Dezibelskala wird daraus der Schalldruckpegel gebildet, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Unser Gehör ist jedoch bei sehr niedrigen und hohen Frequenzen weniger empfindlich. Um dies zu berücksichtigen, werden bei der Schallmessung Bewertungsfilter angewendet. Die zur Zeit gebräuchlichste Frequenzbewertung ist die "A-Bewertung", der Schalldruckpegel wird dann in dB(A) angegeben. Erst diese Größe bietet eine angenäherte Übereinstimmung mit der menschlichen Wahrnehmung von Geräuschen.

Die in der Akustik verwendete Dezimalskala ist logarithmisch aufgebaut. Damit gelten besondere Rechenregeln:

Eine Änderung des Schallpegels um 3 dB(A) ist gerade wahrnehmbar, während eine Änderung um 10 Dezibel dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der Lärms empfundenen Lautstärke entspricht. Zwei gleiche Schallpegel ergeben in der Summe eine Erhöhung um 3 dB(A)

(60 dB(A) + 60 dB(A) = 63 dB(A)).

Zur Vertiefung dieses Themas liefert das Lärm-ABC des Deutschen Arbeitsrings für Lärmbekämpfung (DAL) umfassende Infos.

Da Geräusche in der Praxis häufig in der Lautstärke schwanken, wird zur Beurteilung der Mittelungspegel als zeitlicher Mittelwert des Pegels herangezogen. Diese Mittelungspegel werden durch standardisierte Verfahren ermittelt, welche im Ergebnis eine Dauerschallbelastung über einen festgelegten Zeitraum kennzeichnen. Bei tonhaltigen oder impulshaltigen Geräuschen wird die zusätzliche Lästigkeit durch "Strafzuschläge" berücksichtigt, auch die besondere Lästigkeit von Informationen z. B. beim Mithören von Lautsprecherdurchsagen kann nur über spezielle Zuschläge erfasst werden. Die Summe aus Mittelungspegel und Zuschlägen ergibt den Beurteilungspegel, der mit den jeweiligen Grenz- bzw. Richtwerten verglichen wird.

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