Wo dürfen Radfahrende fahren?

Der Platz für Verkehrsteilnehmende ist begrenzt. Der Autoverkehr nimmt ständig zu, und wenn Autos nicht fahren, stehen sie herum - oft auch im Straßenraum. Eigene Flächen für Radfahrende gibt es nicht überall.

Wo also soll der Radfahrende fahren? Autofahrer wollen sie nicht auf der Straße haben, weil sie sie für ein Verkehrshindernis halten, Fußgänger nicht auf dem Fußweg, weil sie sich durch die "schnellen" Radler unsicher fühlen.

Einige Informationen:

Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn, denn sie sind Fahrzeuge. Nur Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, die Begleitpersonen dürfen dann auch auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen die Gehwege benutzen.

Ansonsten gilt: wenn kein eigener Radweg da ist, muss die Fahrbahn genutzt werden.

Radwege mit Benutzungspflicht

Benutzungspflichtig sind Radwege nur, wenn sie in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Dabei müssen die Zeichen auf Schildern angebracht sein. Auf dem Boden markierte Zeichen haben nur hinweisende Bedeutung.

Bei gemeinsam mit Fußgängern genutzten Geh-/Radwegen muss ausreichend Platz für die Fußgänger bleiben. Er ist für Radfahrende benutzungspflichtig, Radfahrende und Fußgänger müssen besondere Rücksicht  nehmen, Radfahrer im Zweifelsfall Schritttempo fahren. Freundliche Worte, Blickkontakt und/oder höfliches Klingeln helfen gut aneinander vorbeizukommen.

Gemeinsam genutzter Geh-Radweg an der Ameide
längsgeteilter Geh-Radweg: Radfahrende fahren links, zu Fuß gehende halten sich rechts

 

Teilt eine senkrechte Linie das Schild, dann haben Radfahrende und Fußgänger getrennte Flächen nebeneinander. In Detmold gibt es solche Rad- und Gehwege kaum noch, weil die Breite für beide Verkehrsteilnehmende nicht ausreicht.

Die rote Farbe hat keine regelnde Wirkung

alte farbige Radwegmarkierung

Ein alter Radweg – ohne Schild hat die Farbe keine Bedeutung.

In Detmold gab es noch viele alte farblich getrennte Bürgersteige. Sie befinden sich im Seitenraum der Straße und sind durch einen Bordstein von der Straße getrennt. Nur wenn eines der oben gezeigten blauen Schilder vorhanden ist, ist hier ein benutzungspflichtiger Radweg. Sind diese Wege mit einem weißen Rad-Zeichen markiert kann es erlaubt sein hier mit dem Rad zu fahren. Die Farbe allein sagt nichts aus. 

Aufhebung der Benutzungspflicht

Hier weist ein Schild auf die Aufhebung der Benutzungspflicht hin.

Da in der Vergangenheit auch in Detmold sehr schmale Rad- oder Rad-/Gehwege gebaut wurden, sind vor einigen Jahren (2014) alle Radwege auf Benutzungspflicht überprüft worden.

Auf vielen Strecken wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (und die Schilder entfernt). Auf einigen Wegen "dürfen" Radfahrende weiterhin radeln. Radfahrende müssen einen solchen Radweg nicht benutzen und dürfen auf der Fahrbahn fahren, auch wenn z.B. noch ein roter Belag vorhanden ist.

Wege ohne Benutzungspflicht

sind Bürgersteige und Wege auf denen Rad gefahren werden darf, wo aber auch auf der Fahrbahn gefahren werden darf.

Bürgersteig, auf dem Rad gefahren werden darf; Plantagenweg

Auf dem Boden ist diese Markierung aufgebracht. Hier darf Rad gefahren werden. Nehmen Sie auf Zufußgehende Rücksicht. Fußgänger.innen werden häufiger von Radfahrenden überrascht. Freundliche Worte, Blickkontakt und/oder höfliches Klingeln helfen gut aneinander vorbeizukommen. 

Alte Markierung für Erlaubnis dort Rad zu fahren

Es gibt Stellen, auf denen noch alte Markierungen mit Kreis zu finden sind. Die Umrandung sagt nichts über die Benutzungspflicht aus. Geben Sie uns über Meldoo einen Hinweis auf diese „Altlast“, dann können wir das Zeichen korrigieren.

Hier darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Tauchen diese beiden Schilder zusammen auf, heißt dass: Hier ist ein Gehweg, es darf langsam mit Rad gefahren werden. Radfahrende sind hier zu Gast und müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Freundliche Worte, Blickkontakt und langsames Überholen helfen gut aneinander vorbeizukommen.

Radfahren auf der Fahrbahn ist ganz normal

Wie oben schon geschrieben, gehören Fahrräder grundsätzlich auf die Fahrbahn und die Benutzungspflicht ist auf vielen Wegen aufgehoben worden. Das ist aber nicht allen bewusst oder bekannt. Diese Erklärseite zeigt, dass die Sache auch nicht gerade einfach ist, wenn es genau sein soll. Grundsätzlich gibt es zwei Regeln: 

  1. Nur dort wo Markierungen oder Zeichen das Radfahren auf Bürgersteigen erlauben, darf dort auch mit dem Rad gefahren werden.
  2. Nur dort, wo ein Schild steht (blau mit Rad drauf), muss dieser Weg befahren werden.

      ⇒ Radfahren auf der Fahrbahn ist der Normalfall

Manche kennen diese Regeln, manche nicht. Daraus entstehen Missverständnisse, die auf Wegen und Straßen zu Konflikten führen können.

Unsere Einladung, die Fahrbahn zu nutzen.

Seit 2023 haben wir an missverständlichen Stellen dieses Schild montiert. Nicht nur hier darf die Fahrbahn mit Fahrrädern genutzt werden, aber hier wollen wir gezielt darauf hinweisen. Damit hoffen wir, das Radfahren auf der Fahrbahn für alle normaler wird. 

Radfahren auf der Fahrbahn ist sicher

Für viele ist es zwar angenehmer, im Seitenraum auf dem Bürgersteig zu fahren. Aber nur dort, wo die Benutzungspflicht für den „Radweg“ besteht, ist die Fahrbahn grundsätzlich weniger sicher. So haben wir in der Elisabethstraße das Radfahren im Seitenraum aufgehoben. Das war anfangs für viele ungewohnt, ist mittlerweile aber sehr viel üblicher. Die Anzahl an Unfälle mit Radfahrenden ist hier zurückgegangen, nachdem das Radfahren auf der Fahrbahn üblich geworden ist. Vorher gab es mehr Unfälle an Grundstückseinfahrten und den Straßeneinmündungen. Das Fahren auf der Fahrbahn verringert auch die Konflikte mit Fußgängern, besonders wenn zügig Rad gefahren wird.

Nicht an allen Stellen ist die Unfalllage so eindeutig. Wenn der angrenzende Bürgersteig oder der Weg die gemeinsame Nutzung von Zufußgehenden und Radfahrenden erlaubt, überlassen wir die Entscheidung den Verkehrsteilnehmern. Dies muss durch Zeichen Schilder oder Bodenmarkierungen gezeigt werden. Dort dürfen Sie die Fahrbahn befahren, das ist besonders für zügiges Fahren empfehlenswert. Sie dürfen auch den Bügersteig/Weg befahren, dann mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger und Vorsicht an Einfahrten.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen an der Bielefelder Straße

Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch einen durchgezogenen breiten Strich getrennt. Radwegsymbole auf dem Streifen und das blaue Radwege-Verkehrszeichen zeigen die Nutzung durch Radfahrende an. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden, Halten und Parken sind nicht (mehr) erlaubt (und wird in Zukunft richtig teuer) Das Queren z.B. zum Abbiegen ist zulässig.

An Ampeln fahren Radfahrende nach den Signalen für den Autoverkehr, wenn keine eigene Signale aufgestellt sind.

Schutzstreifen

Schutzstreifen in Höhe der Technischen Hochschule

Schutzstreifen sind mit einer schmalen, gestrichelten Linie am Rand der Fahrbahn markiert und zusätzlich mit dem Fahrradsymbol. Schutzstreifen dürfen kurzzeitig von Kfz mitgenutzt werden (z.B. bei Begegnung eines PKW mit einem LKW). Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist nicht zulässig! An Ampeln wird nach den Signalen des Kfz-Verkehrs gefahren.

Fahrradstraßen

Emilienstraße

Fahrradstraßen sind in erster Linie für Radfahrende da. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nur dort fahren, wenn Zusatzschilder dies freigeben und müssen besonders rücksichtsvoll sein.

Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, auch langsam, auch wenn der Kfz dadurch hinterherfahren muss. In Detmold ist z.B. der Untere Weg nach Heiligenkirchen eine Fahrradstraße, auf der auch Anlieger mit Kfz fahren dürfen.

Einbahnstraßen und Sackgassen

Einbahnstraßen dürfen von Radfahrenden nur dann in der Gegenrichtung befahren werden, wenn Zusatzschilder dies erlauben (s. Fotos). Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier besonders wichtig.

Sackgassen sind oft für Radfahrende und Fußgänger am Ende durchlässig. Auch hier weisen Zusatzzeichen darauf hin.

Zweirichtungsradwege

Leopoldstraße vor der Bezirksregierung

Manchmal dürfen oder müssen Radfahrende den Radweg in zwei Richtungen nutzen, z.B. an der Leopoldstraße (auf der Seite der Bezirksregierung) oder der Hornschen Straße (bis zum Ortsausgang auf beiden Seiten). Hier sollten Radfahrende an Kreuzungen und Einmündungen besonders vorsichtig fahren, da (trotz Beschilderung oder Bodenmarkierungen an Einmündungen) nicht alle Autofahrer mit einem Rad aus der "falschen" Richtung (= von rechts) rechnen.

Radwege auf beiden Seiten

Wenn auf beiden Straßenseiten Radwege ausgeschildert sind, darf gewählt werden. Radfahrende dürfen rechts oder links fahren, nur die Fahrbahn dürfen sie nicht benutzen. Wichtig ist hierbei aber, die Schilder müssen für die eigene Fahrrichtung passen. Ein Schild von hinten gilt nicht.

Leopoldstraße vor der Bezirksregierung
Hornsche Straße

Bei Bodenmarkierungen müssen Pfeile die Radnutzung in beide Richtungen erlauben, wenn man auf der linken Straßenseite fährt.

Einige Besonderheiten in Detmold

Veloroute West - Vorfahrt für Radler

Radler haben Vorfahrt an der Postteichstraße
... und an der Waldheidestraße
  • Auf der Veloroute West nach Pivitsheide gibt es zwei bevorrechtigte Querungen von Straßen am Birkendamm (Am Postteich und Waldheidestr.). Hier haben die Radler auf dem Radweg (eine alte Straßenbahntrasse) Vorfahrt vor den Fahrzeugen auf den Straßen.
    Die Querungen wurden komplett umgebaut. Entsprechende Markierungen und Beschilderungen regeln die Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr.

 

 

  • Noch sehr selten in Deutschland: Eine Diagonalquerung wurde an der Kreuzung Heidenoldendorfer Straße / Hiddeser Straße / Bielefelder Straße eingerichtet. Hier können Radfahrer zeitgleich parallel zu den beiden Linksabbiegerspuren diagonal über die Kreuzung fahren, was erheblich zur Wartezeitreduzierung und schnelleren Querung der Kreuzung führt.
Planungskarte der Diagonalquerung

   

  • Die Markierung von Furten (Einmündungen) entlang straßenbegleitender Radwege wird mit flächiger Roteinfärbung bzw. einem roten Begleitstrich neben der Furtmarkierung deutlicher hervorgehoben. Da die Rotfärbung einen sehr glatten, rutschigen Bodenbelag ergibt, wird zunehmend nur der rote Begleitstrich verwendet.
rot eingefärbte Radfurt
Furtmarkierung mit zusätzlichem roten Strich

Radverkehrsnetz NRW

Für die Orientierung bei Radtouren auf unbekannten Wegen gibt es eine Wegweisung, die Teil des landesweiten "Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen" ist. Die Beschilderung zeigt Wege in die Ortsteile und die benachbarten Städte und Gemeinden, aber auch zu touristischen oder anderen innerörtlichen Zielen wie das Freilichtmuseum oder den Bahnhof. Überörtliche Radwege wie der Europaradweg R1, der von der Nordseeküste in Belgien bis nach Leningrad führt und Detmold quert, werden mit ihren Symbolen ebenfalls angezeigt.

Weitere Informationen zu Fahrplänen, Tarifen und weiteren Angeboten erhalten Sie auf der Seite der SVD:

Stadtverkehr Detmold

Ihre Ansprechperson

Helge Pehle

Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement
  h.pehleDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 431
  Adresse
  Öffnungszeiten