Der Jahresabschluss

Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i.V.m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In der Sitzung des Rates am 01.03.2012 wurde der Jahresabschluss 2008 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang

Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Daneben wird zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner gem. § 112 GO NRW a.F. ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts veröffentlicht (Beteiligungsbericht 2008)."