Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind Berufsgeheimnisträger (wie z.B. ÄrtzInnen, Hebammen, LehrerInnen, SozialrbeiterInnen etc.) dem Kinderschutz verpflichtet. Nehmen sie gewichtige Anhaltspunkte wahr, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten, haben sie einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrenen Fachkraft", eine Kinderschutzfachkraft. ( §4 KKG in Verbindung mit §8b SGB VIII)

Das gilt auch für Personen, die beruflich Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben (z.B. LehrerInnen von Musikschulen oder privaten Schulen, SporttrainerInnen etc.).

Auftretende Fragen können sein:

• Sind die wahrgenommen Beobachtungen Signale für eine Kindeswohlgefährdung?

• Wie spreche ich die Sorge um das Kind oder den Jugendlichen an?

• Mit wem spreche ich zuerst?

• Wann und wie informiere ich das Jugendamt?

 

Angebote der Beratung

• Persönliche und telefonische Information und Beratung

• Anonyme Fallberatung

• Abschätzung der Gefährdung eines Kindes

• Vorbereitung von Gesprächen mit Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen

• Die Beratung ist vertraulich, es besteht Schweigepflicht und ist kostenfrei


Arbeitskreis Kinderschutzfachkräfte

Der Arbeitskreis setzt sich aus Kinderschutzfachkräften in unterschiedlicher Trägerschaft zusammen.

Ziel ist, eine gemeinsame Qualitätsentwicklung für die Kommune, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu optimieren und deren Schutz zu stärken.

Neben fachlichen Diskussionen zu Themen des Kinderschutzes hat der Arbeitskreis bestehende Verfahrensabläufe und Handlungspläne zum Kinderschutz auf Detmolder Ebene entwickelt. Die weiteren Aufgaben sind der gegenseitige Austausch, die Informationsweitergabe, die Vermittlung von Fachwissen und die Intensivierung von Netzwerkstrukturen im Bereich des Kinderschutzes.

Der Arbeitskreis trifft sich ca. viermal jährlich und wird durch die Kinderschutzfachkraft des Jugendamtes organisiert.

Alle interessierten Kinderschutzfachkräfte sind herzlich eingeladen an diesem Arbeitskreis teilzunehmen!

Eine Beratung im Kinderschutz erhalten Sie über die Telefonnummer 05231 977-971