Zugverkehr in OWL
Hier stehen die pdf-Dateien der Detmolder Bahnlinien für Sie zur Verfügung (Link öffnet sich in einem neuen Browserfenster):
RB 72 Herford - Lage - Detmold - Horn Bad-Meinberg - Altenbeken - Paderborn (Fahrplan ab 15.12.2020)
RE 82 Bielefeld - Oerlinghausen - Lage - Detmold - Altenbeken (Fahrplan ab 15.12.2020)
Am Bahnhof Detmold steht Ihnen eine geschlossene Fahrradabstellanlage für Ihr Fahrrad zur Verfügung.
Die SVD stellt Ihnen in der E-Bike-Verleihstation zehn Pedelecs in zwei unterschiedlichen Rahmengrößen zur Verfügung, 365 Tage im Jahr. Die Bike-and-Park- Anlage befindet sich in der Fahrradabstellanlage am Zentralen Omnibusbahnhof Detmold am Bahnhof, Bahnhofstraße 8.
Unter https://detmold.smartmobilitymap.de/schnelleinstiege finden Sie alle Informationen zu Mobilitätsfragen in Detmold, u.a.
Die Stadtverkehr Detmold GmbH - kurz SVD - ist eine Tochtergesellschaft der DetCon. In der DetCon (Detmolder Gesellschaft für Beteiligungscontrolling und Consulting mbH) sind die städtischen Gesellschaften zusammengefasst. Die SVD ist zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Parkraumbewirtschaftung in Detmold.
Die Stadt Detmold ist Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie ist zuständig für die Stadtverkehrslinien, aber auch für die Planung, Organisation und Finanzierung der im Stadtgebiet verlaufenden Regionallinien. Die Stadt Detmold ist über die DetCon an der SVD beteiligt.
Nutzen Sie doch einfach eines der zentralen Parkhäuser direkt in der Innenstadt von Detmold.
In allen Parkhäusern haben wir für Sie besondere Stellplätze für Eltern mit Kinderwagen geschaffen. Jeweils im Erdgeschoß befinden sich die besonders gekennzeichneten und videoüberwachten Behinderten- und Frauenparkplätze. Alle Parkhäuser sind durchgehend für Sie geöffnet.
Die Parkhäuser, Parkplätze und Parkscheinautomaten finden Sie auf unserer Mobilitätsplattform "Parken Stadt Detmold" (Link öffnet sich in neuem Fenster).
Auf den öffentlichen Parkplätzen in den Zonen A, B, C, D, E, F, G und H gilt generell das Mischparken. Sie können mit Parkschein, Handyparken und Bewohnerparkausweisen ohne Höchstdauer und ohne Gebührenhöchstgrenze parken.
Die Bewirtschaftungszeit ist auf Montag bis Samstag 8.00 Uhr - 19.00 Uhr vereinheitlicht worden.
An Sonn- und Feiertagen stehen Ihnen die Parkplätze unentgeltlich zur Verfügung.
Bewohnerparkausweise gelten nicht auf den Großparkplätzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.stadtverkehr-detmold.de/parken/