Friedhofskapellen

Für die Trauerfeiern stehen auf den meisten Friedhöfen Friedhofskapellen zur Verfügung. Näheres über Größe, Ausstattung, Einrichtungen sowie eventuelle besondere Regelungen zu den jeweiligen Kapellen ist bei der Friedhofsverwaltung zu erfahren.

Die Benutzung der Friedhofskapellen ist nach der Friedhofsgebührensatzung gebührenpflichtig. Termine für Trauerfeiern müssen rechtzeitig vorher bei der Friedhofsverwaltung angemeldet und abgestimmt werden.

Die Kapellen der Friedhöfe Bentrup, Jerxen-Orbke, Pivitsheide V.H. und Schönemark wurden an ehrenamtlich tätige Ortsvereine, die Friedhofskapelle Brokhausen an ein Bestattungsunternehmen übertragen. Diese sind auch verantwortlich für den Betrieb der Kapelle und deren Bereitstellung für Trauerfeiern.