Bestattungs- und Grabarten

Grundsätzlich unterschieden werden Erdbestattungen (Beisetzung im Sarg) sowie Feuerbestattungen (Urnen- bzw. Aschenbeisetzung). Sofern eine Willenserklärung von Verstorbenen nicht vorliegt, bestimmen in der Regel die Angehörigen die Art der Bestattung.

Erste Ansprechpartner für die Angehörigen sind bei einem Sterbefall die örtlichen Bestattungsunternehmen, die alle weiteren Formalitäten regeln und mit der Friedhofsverwaltung die Beisetzung abstimmen. Alle Bestattungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen führt die Friedhofsverwaltung aus.

Auf den städtischen Friedhöfen gibt es verschiedene Arten von Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Allgemeine Informationen dazu sind in dem Flyer "Grabstätten und Grabarten" zusammengestellt. Über die auf den verschiedenen Friedhöfen jeweils verfügbaren Grabarten und Grabstätten, über eventuelle Besonderheiten bei der Vergabe von Nutzungsrechten oder der Belegung von Grabstätten berät Sie gerne die Friedhofsverwaltung.

Bestattungsauftrag 

Grabstätten und Grabarten

Pflege- und Rasengräber, Urnenwaldgrab

Urnenparkgräber Schorenfriedhof

Muslimische Bestattungen