Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e)
und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Stadt Detmold ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

https://www.detmold.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt unter https://www.detmold.de wird hinsichtlich der Anforderungen der BITV NRW ständig optimiert und erweitert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 17.6.2020

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 17.6.2020

Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.

Sie können hierzu das Online-Formular des KuK-Büros für Ideen, Beschwerden und Lob verwenden oder eine E-Mail schreiben an kukdetmold.LOESCHE_DIES.de.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: kontaktlbbp.nrw.LOESCHE_DIES.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.