Das Kassenzeichen

Die Angabe des in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben aufgeführten Kassenzeichens ist bei allen Zahlungen unbedingt erforderlich. Bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge bedient sich die Stadtkasse automatisierter Verfahren. Die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitliche Verzögerungen zu buchen.

Ihre Zahlung an die Stadt Detmold...

Sie können Ihre Zahlungen schnell und bequem mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erledigen. SEPA Formular

Sie erteilen der Stadtkasse Detmold dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos mittels Lastschrift einzuziehen. 

Sie ersparen sich dadurch 

•die lästige Überwachung von Zahlungsterminen 

•die Änderung bestehender Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut 

•gegebenenfalls die Kosten für diese Daueraufträge 

•Säumnisfolgen bei einer verspäteten Zahlung (vorausgesetzt, Ihr Konto weist die nötige Deckung auf)

 

Bitte beachten Sie, dass bereits jetzt Einzugsermächtigungen nur in Schriftform mit Originalunterschrift akzeptiert werden dürfen.  Eine Übersendung als Fax, E-Mail und Ähnlichem ist nicht mehr möglich. 

Wenn es einmal schwierig wird

Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihre Forderungen fristgerecht zu begleichen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in dem entsprechenden Fachbereich in Verbindung.

Die städtischen Fachbereiche dürfen ihre Ansprüche an die Zahlungspflichtigen ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. 

Stundung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dabei sind die Stundungsvoraussetzungen nachzuweisen. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. 

Der Rat an die Zahlungspflichtigen lautet, sich bereits vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit dem zuständigen Bereich in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung abzustimmen. 


Ihre Ansprechpersonen

Frau M. Achilles

Achilles
Kassenleiterin
  05231 977 350
  m.achillesDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  Adresse
  Öffnungszeiten

Zuständige Abteilungen
   Stadtkasse

Frau Annette Gottschalk

Gottschalk
Buchhaltung- Debitoren
  05231 977 353
  a.gottschalkDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  Adresse
  Öffnungszeiten

Zuständige Abteilungen
   Stadtkasse
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Frau Inga-Maria Meerkötter

Meerkötter
Buchhaltung- Debitoren
  05231 977 358
  i.meerkoetterDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  Adresse
  Öffnungszeiten

Zuständige Abteilungen
   Stadtkasse

Frau Heike Heine-Wenck

Heine-Wenck
Buchhaltung-Debitoren
  05231 977 352
  h.wenckDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  Adresse
  Öffnungszeiten

Zuständige Abteilungen
   Stadtkasse

Stadtkasse Detmold

Bielefelder Straße 1

32756 Detmold 

 

 


Kassenleitung

Frau M. Achilles

Kassenleiterin
  m.achillesDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 350
  Adresse
  Öffnungszeiten

Für Ihre Zahlungen stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

Sparkasse Paderborn-Detmold

BIC:
WELADE3LXXX

IBAN:
DE30 4765 0130 0000 0022 20

Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold eG

BIC:
DGPBNE3MXXX

IBAN:
DE57 4726 0121 0004 0408 00


SEPA-Lastschrift

Zum ausdrucken: Lastschrifteinzug