[Update] Verordnung zur Gefahrenabwehr

VERLÄNGERT - Ab sofort Betreten der Wälder im Kreisgebiet verboten

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe) hatte das Betreten aller Wälder im Kreisgebiet bis 31. Januar, 24 Uhr, untersagt. Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe hat das Betretungsverbot ausgeweitet: Bis Mittwoch, 28. Februar, 24 Uhr, dürfen die Wälder aufgrund von erheblichen Gefahren für die eigene Gesundheit in Folge des Sturmtiefs Friederike nicht mehr betreten werden. Eine Verlängerung oder Ausweitung der Verordnung ist möglich. Jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anweisung verstößt, handelt ordnungswidrig.

Die Verordnung gilt ebenfalls für den südlichen Kreis Gütersloh in den Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Herzebrock-Clarholz und Rietberg (bis zum 28. Februar) sowie für die Stadt Bielefeld (bis zum 15. Februar).