Maskenpflicht in der Fußgängerzone

In der Detmolder Fußgängerzone muss an Samstagen eine Maske getragen werden, ab 23 Uhr gilt in der Gastronomie die Sperrstunde und Gruppen dürfen maximal fünf Personen stark sein.

Die Pandemie-Lage hat sich in Lippe verschärft. Der hiesige Inzidenzwert ist auf über 50 gestiegen und der Kreis Lippe hat gemäß der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe 2 festgelegt. Für die Detmolderinnen und Detmolder hat das unter anderem Auswirkungen in der Fußgängerzone. Dort ist künftig an Samstagen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem gilt eine neue Regelung zur Sperrstunde in der Gastronomie, diese gilt jetzt bereits ab 23 Uhr.

Ferner gilt eine Beschränkung bei der Größe von Gruppen im öffentlichen Raum. Es dürfen maximal fünf Personen gemeinsam unterwegs sein. Diese Personenzahl gilt nicht bei Familien (Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Ehepartner, Lebenspartner) oder - unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis - Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

Die Stadt Detmold wird die Durchsetzung dieser Regelungen durch verstärkte Kontrollen sicherstellen.