Zinssenkungsanträge

Darlehensnehmer von öffentlichen Mitteln für Neubau oder Erwerb von Eigentumsmaßnahmen können entsprechend der Rechtsgrundlagen einen Antrag (siehe unten) auf Zinssenkung stellen. Hierzu ist zum vom Darlehensgeber (NRW.BANK) vorgegebenen Stichtag eine Einkommensbescheinigung auszustellen, aus der die Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens (Haushalt des Darlehensnehmers) sowie die genaue prozentuale Über- bzw. Unterschreitung der Einkommensgrenze hervorgeht. Die NRW.BANK entscheidet danach über den Zinssenkungsantrag und teilt dieses den Darlehensnehmern mit.

Im Bereich der geförderten Mietwohnungen können dynamische Zinsanhebungen auf Antrag der Darlehensnehmer abgewendet werden. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob die tatsächlich zulässige Miete die maßgebenden Mietobergrenzen erreicht bzw. schon überschritten hat.

Den Antrag finden Sie hier: Zinssenkungsantrag Druckvorlage.pdf

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