Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie in Detmold

Die Lärmbelastung in Städten und Gemeinden hat in den vergangenen Jahren bundesweit zugenommen. In Deutschland sehen sich 68 Prozent der Menschen durch Lärm, davon rund 54 Prozent durch Verkehrslärm, belästigt.

EG-Umgebungslärmrichtlinie

Ein Ziel der Gemeinschaftspolitik der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet.

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Wesentliche Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie

  • die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm und Erstellung von strategischen Lärmkarten und darauf aufbauend,
  • Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden; obwohl sie weder Baulastträger der Verkehrswege noch Verursacher der Lärmemissionen sind! Unterstützung erhalten die Kommunen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).

Lärmkarten und Lärmaktionsplan in Detmold: 1. und 2. Stufe

In der 1. Stufe der Lärmminderungsplanung wurden Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz/Jahr erstellt. --> Stufe 1

In der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung waren Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr zu erstellen. --> Stufe 2

Wie geht es weiter?

Das BImSchG sieht nach der Umgebungslärmrichtlinie eine erstmalige Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Lärmkarten und der Lärmaktionspläne in einem fünfjährigen Rhythmus vor. Der Lärmaktionsplan ist also langfristig angelegt.

Da hinsichtlich der Kartierungsschwellenwerte mit der 2. Stufe zugleich die Endstufe der Umgebungslärmrichtlinie in geltender Fassung erreicht ist (d.h. niedrigere Schwellenwerte als 3 Mio. Kfz/Jahr werden nicht mehr untersucht), wird im dritten Überprüfungszyklus 2018 von "Runde" statt "Stufe" gesprochen. --> 3. Runde

Informationen zum Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie in den laufend stattfindenden Planungen (z. B. in der Bauleit- und Verkehrsplanung) die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen hat.

Maßnahmen werden nach Maßgabe gesonderter Rechtsgrundlagen (z. B. dem Planungs-, Bau- oder Straßenverkehrsrecht) angeordnet und umgesetzt. Insoweit bleibt der Verwaltung ein gewisser Ermessensspielraum, ob und wie sie die Maßnahmen durchführt. Der Bürger kann aufgrund der reinen verwaltungsinternen Wirkung des Lärmaktionsplans die Umsetzung bestimmter, im Lärmaktionsplan genannter Maßnahmen, nicht einfordern.

In der 1. Stufe der Umsetzung wurden alle Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit über 6 Mio. Fahrzeugen und in der 2. Stufe mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr untersucht.

Zurzeit läuft die 3. Runde in der ebenfalls die Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr betrachtet werden. --> 3. Runde

Weitere Informationen erhalten Sie im Umgebungslärmportal oder in der Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

NRW-Webseite "Umgebungslärm"

Broschüre Umgebungslärm

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) und das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) haben zum Thema Umgebungslärm eine gemeinsame Webseite eingerichtet.

Unter www.umgebungslaerm.nrw.de finden Sie ausführliche Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben. Alle mit der Umgebungslärmrichtlinie in Zusammenhang stehenden Gesetze und Regelwerke sind auf der Webseite im Wortlaut angegeben. Auch hier sind die Ergebnisse der Lärmkartierung für Detmold einsehbar.