Bespielbarkeit von Sportplätzen in Detmold

Zwischen der Stadt Detmold und dem FuL-Kreis Detmold erfolgte eine Vereinbarung bezüglich der Sperrung von Sportplätzen in Detmold. Zur Zeit gilt folgende Regelung: 

Grundsätzlich entscheidet die Stadt Detmold über die Bespielbarkeit von Sportplätzen. Die Entscheidung für sämtliche Detmolder Rasen-, Tennen- und Kunstrasenplätze ruft Herr Ralf Stöffgen, Tel. 05231 / 29333 für den FuL-Kreis bei der Stadt Detmold ab.


Hält der zuständige Platzwart es für notwendig, einen Sportplatz für den Spielbetrieb zu sperren, so ist Herr Stöffgen von ihm zu informieren. Die Entscheidung über die Platzsperrung wird dann gemeinsam mit dem Platzwart und Herrn Stöffgen im verantwortungsvollen und pflichtgemäßen Ermessen getroffen. Über die Nutzung eines Sportplatzes für den Trainingsbetrieb entscheidet der Platzwart eigenverantwortlich.

Platzsperren sind unbedingt zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen und gegebenenfalls auftretenden Schäden behält sich die Stadt Detmold Haftungsansprüche gegenüber dem Verursacher vor.

Rasenspielfelder

Sportplatz Bespielbarkeit Einschränkung
Hiddesen frei  
Hohenloh frei  
Klüt frei  
Pivitsheide VH frei  
Schulzentrum Mitte – Stadion frei  
Schulzentrum Mitte – ehem. Hockeyspielfeld frei  
Stand seit: 09.04.2024, 13:30 Uhr    

Tennenspielfelder

Sportplatz Bespielbarkeit Einschränkung
Schulzentrum Mitte – Tenne frei  
Stand seit: 16.03.2023, 14:40 Uhr    

Kunstrasenspielfelder

Sportplatz Bespielbarkeit Einschränkung
Heidenoldendorf frei  
Jerxen-Orbke frei  
Remmighausen frei  
Werresportplatz frei  
Pivitsheide VL frei  
Pivitsheide VH frei  
Diestelbruch frei  
Heiligenkirchen frei  
Stand seit: 20.09.2023, 07:10 Uhr