Bürgerbeteiligung
Beratung und Begleitung zum Thema Bürgerbeteiligung in Detmold durch die Koordinierungsstelle Bürgerdialog
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie ehrenamtlichen Initiativen zu Bürgerbeteiligung
- Beratung und Begleitung von städtischen Fachbereichen, u. a. durch regelmäßige Netzwerktreffen und durch Unterstützung bei Planung und Durchführung von Bürgerbeteiligung
- Begleitung der (Weiter-)Entwicklung der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Detmold
- Qualität von Bürgerbeteiligung: Evaluation von Veranstaltungen
Wann kommt es zu Bürgerbeteiligung in Detmold?
- Vorhaben der Stadt, bei denen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Gesetz verankert ist – sogenannte formelle Bürgerbeteiligung
- Vorhaben, die viele Detmolder*innen betreffen – informelle Bürgerbeteiligung
Ob Bürger*innen aktiv mitwirken können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese werden für jedes Vorhaben der Stadt Detmold von den zuständigen Fachbereichen mit dem Team Bürgerdialog erörtert und im Netzwerk Bürgerbeteiligung beraten Vom Beirat für Bürgerbeteiligung gibt es Empfehlungen und vom Stadtrat Entscheidungen zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse finden sie für jedes Vorhaben zusammengefasst und regelmäßig aktualisiert in unserer Vorhabenliste.
Merkmale für Projekte der Vorhabenliste
Es sollen alle angedachten, geplanten und in der Realisierung befindlichen Vorhaben und Projekte der Stadt Detmold aufgenommen werden, die von öffentlichem Interesse sind oder bei denen eine größere Zahl von Einwohnerinnen und Einwohner betroffen ist bzw. betroffen sein kann bzw. eine größere Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnerinnen und Einwohner Interesse hat oder haben könnte. Die Anzahl der betroffenen und/oder interessierten Einwohnerinnen und Einwohner ist relativ zur Gesamtstadt und auch zum betroffenen Ortsteil zu gewichten. Im Zweifel sollten eher mehr Projekte aufgenommen werden als zu wenige, dieser Grundsatz steht in den Leitlinien für Bürgerbeteiligung und wurde vom Beirat für Bürgerbeteiligung bekräftigt.
Weitere Hinweise:
Es steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen, entsprechend der Gemeindeordnung (GO) auch ohne vorherigen Kontakt mit der Verwaltung, Bürgerbeschwerden nach § 24 GO bzw. Einwohneranträge nach § 25 GO an den Rat / die Fachausschüsse zu richten.
Zusätzliche Bürgerbeteiligung anregen
Beteiligung von Anfang an:
Jede*r Einwohner*in Detmolds ab 10 Jahren und alle von Vorhaben und Projekten der Stadt Detmold betroffenen Menschen ab 10 Jahren haben deshalb das Recht, Anregungen einzureichen. Dieses Recht gilt auch für Vereine, Institutionen oder Firmen, die in Detmold ansässig oder vertreten sind. Außerdem können Anregungen zur Kommunikation von bekannten Planungen der Stadt Detmold über die Vorhabenliste gemacht werden. Wie genau das funktioniert können Sie im Abschnitt Vorhabenliste nachlesen.