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Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.
Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe unter https://www.kreis-lippe.de/Dienstleistungen/Jagd-Fischerei-Waffen/Fischerei
Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Wichtig:
Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist,
Für behinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich, jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier alleine nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für behinderte Menschen kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden,
Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden,
Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gültig, nach bestandener Fischereiprüfung kann der Fischereischein auch für 5 Jahre ausgestellt werden.
Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:
Bei Verlängerungen: