Jede Person, die berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Sowohl die Eintragung, die Löschung und die schriftliche Auskunft sind gebührenpflichtig.
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50,00 € bis 150,00 € je Grundstück
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
10,00 € je Grundstück, jedoch höchstens 100,00 €
Nachweis des berechtigten Interesses
Prüfung des Antrages
Überprüfung des Grundstücks in Bezug auf Baulasteintragungen.
Erstellung des entsprechenden Bescheides