Beachten Sie bitte unsere aktuellen Hinweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens während der Corona-Pandemie auf unserer Bürgerberatungs-Seite.
Auf Antrag kann die Bürgerberatung Informationen aus dem Gewerberegister über
erteilen.
Hinweis:
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Für einen raschen Verfahrensablauf senden Sie uns bitte Ihre Anfrage mit einem entsprechendem Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg, Verwendungszweck 43110091, zu.
Für die Bekanntgabe der Privatanschrift von Gewerbetreibenden oder Firmen ist zusätzlich das berechtigte Interesse (z. B. Mahnbescheid, Vollstreckungstitel o. ä.) nachzuweisen.
Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Für einen raschen Verfahrensablauf senden Sie uns bitte Ihre Anfrage mit einem entsprechendem Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg, Verwendungszweck 43110091, zu.
Für die Bekanntgabe der Privatanschrift von Gewerbetreibenden oder Firmen ist zusätzlich das berechtigte Interesse (z. B. Mahnbescheid, Vollstreckungstitel o. ä.) nachzuweisen.