Hinweis zu abgelaufenen Personalausweisen zur Vorlage im Impfzentrum des Kreises Lippe:
Nach Mitteilung des Kreises Lippe ist im Impfzentrum die Vorlage eines Personalausweises notwendig (wie im Einladungsschreiben erwähnt).
Dabei ist es unerheblich, ob dieser noch gültig oder bereits abgelaufen ist.
Es ist somit nicht erforderlich, für den Impftermin im Vorfeld zwingend einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Die "alten" Personalausweise behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht vor Ablauf der Gültigkeit nicht.
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann drei Monate gültig.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten des Personalausweisportals unter https://www.personalausweisportal.de.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
vor Vollendung des 16. Lebensjahres den Kinderausweis/Kinderreisepass (mit Foto), gfs. den Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde
aktuelles (nicht älter als 6-12 Monate) biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.
Wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können Ihnen die Mitarbeitenden bei der Erstellung Ihres Lichtbilds leider nicht behilflich sein, da der nötige Abstand am Terminal nicht gewahrt werden kann.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:
Hinweis bei geplanter Eheschließung:
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.
Das Ausweisdokument kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).
ca. 3-4 Wochen
Ausweispflicht - § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Ausstellung - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf den Seiten des Personalausweisportals unter https://www.personalausweisportal.de.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur (Aufnahme der Signatur nicht in der Bürgerberatung möglich).
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern - Personalausweisportal - können Sie sich über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Für Jugendliche unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die „Vollmacht zum Abholen des Personalausweises“ (s. unten).
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.