Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners.
Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares. (siehe notwendige Unterlagen)
Für die entsprechende Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches (letzteres erforderlich bei Auslandsbeteiligung) gern zur Verfügung.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung entstehen unterschiedliche Kosten:
Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen.
Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.
Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:
grundsätzlich mitzubringen, je Partner:
Außerdem,...
...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:
... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:
Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...
Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann nicht pauschal angegeben werden.
Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland - § 34 Personenstandsgesetz (PStG)
Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig. Der Trauungstermin muss also innerhalb des nächsten halben Jahres nach der Anmeldung liegen.