Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.
Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen, falls der Tod nicht im Krankenhaus eintritt:
Das Anzeigen eines Sterbefalls ist gebührenfrei.
Informationen zu anfallenden Gebühren für die Sterbeurkunde erhalten Sie auf der Seite Sterbeurkunde beantragen.
In den meisten Fällen wird von den Angehörigen ein Bestatter beauftragt, der sich um die Abwicklung der Formalitäten kümmert. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.