Beachten Sie bitte unsere aktuellen Hinweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens während der Corona-Pandemie auf unserer Bürgerberatungs-Seite.
In der Bürgerberatung können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.
Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze genutzt werden.
Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.
Rechtsgrundlage zur Erteilung von Ausnahmgenehmigungen
Den nachfolgenden Gruppen von schwerbehinderten Menschen können darüber hinaus eingeschränkte Parkerleichterungen (orange) gewährt werden: