Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular (s. unten) können Sie auch direkt per E-Mail an hundesteuerdetmold.LOESCHE_DIES.de senden.
Das SEPA-Formular ist allerdings im Original erforderlich und direkt an die Stadtkasse zu senden.
Außerdem wird bei jeder Anmeldung eines großen Hundes eine einmalige Gebühr i. H. v. 25,-- Euro fällig (zuständig ist hier das Ordnungsamt)
Vergünstigung/Befreiung:
Gründe für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen
Hinweis:
Den Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Hat ihr Hund eine Schulter-/Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg, dann ist zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, ein Sachkundenachweis (Ordnungsamt) und die Mikrochipnummer nötig. Eine Tätowierung reicht nicht aus.
Wichtig:
Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.