Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.
Wichtig: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können Ihnen die Mitarbeitenden bei der Erstellung Ihres Lichtbilds leider nicht behilflich sein, da der nötige Abstand am Terminal nicht gewahrt werden kann.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.
allgemeine Vorschriften- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Ausstellung - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitsbestimmungen
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des (vorläufigen) Personalausweises stellt.
https://www.auswaertiges-amt.de