Schöffenwahlen 2023

Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen im Jahr 2023 (Schöffenwahlen 2023)

Neben den Berufsrichter*innen gibt es bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch die ehrenamtlichen Richter*innen (Schöff*innen). Alle 5 Jahre werden die Schöff*innen an den Strafkammern und Schöffengerichten sowie die Jugendschöff*innen für die Jugendkammern der Landgerichte und für die Jugendschöffengerichte neu gewählt. Die Stadt Detmold stellt dabei zusammen mit den anderen Kommunen im Gerichtsbezirk Vorschlagslisten für die Schöff*innen und Jugendschöff*innen auf. Aus den Vorschlagslisten wählt ein Schöffenwahlausschuss im Herbst 2023 die Haupt- und Hilfsschöff*innen. Die Amtsperiode gilt von 2024-2028.

Wer kann Schöffe werden?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

·     die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

·     gesundheitlich geeignet sind,

·    bei Beginn der Amtsperiode mind. 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sind,

·   die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,

·   nicht in Vermögensverfall geraten sind und

·   zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen Sie ein         Ermittlungsverfahren schwebt, dass zum Verlust der Ehrenämter führen könnte.

Schöff*innen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Das verantwortungsvolle Amt der Schöff*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Ich bin berufstätig, kann ich mich trotzdem bewerben?

Als Schöff*in haben Sie einen Anspruch darauf, für die Dauer der Amtsausübung von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in freigestellt zu werden. Urlaubstage müssen dafür nicht beantragt werden. Daraus dürfen sich für die Arbeitnehmenden keine Nachteile ergeben.

Jugendschöffenamt

Für die Wahl der Jugendschöff*innen gelten einige Besonderheiten. Die Vorschlagsliste wird hier nicht vom Rat der Stadt Detmold beschlossen, sondern vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Detmold aufgestellt, der nur erzieherisch befähigte, in der Jugenderziehung erfahrene Personen aufnehmen soll.

 

Weitere Informationen

Justizministerium NRW

schoeffenwahl.de

schoeffen-nrw.de

Wir freuen uns über Ihr Interesse

Die Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl im Jahr 2023 endete am 17.03.2023.

 

 

 

Detmolder Stadtwappen

 

Kontakt

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu Wahlen ist das Wahlteam der Stadt Detmold:

Herr Sven Eichner

Gewerbe und Wahlen
  s.eichnerDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 552
  Adresse

Frau Katharina Jaletzke

Gewerbe und Wahlen
  K.JaletzkeDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 157
  Adresse