Vergnügungssteuer

1. Allgemeines

Nach der Vergnügungssteuersatzung unterliegen bestimmte Vergnügungen gewerblicher Art der Besteuerung. Seit dem 01.01.2011 ist die neue Vergnügungssteuersatzung in Kraft.

Beim Aufstellen von Apparaten ist der Halter Veranstalter (Aufsteller). Die Steuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse (Saldo 2 des Zählwerkausdrucks).

 

2. Vergnügungssteuererklärung

Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1-5 der Vergnügungssteuersatzung, Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern –auch in Kabinen-, Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen und das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten) sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich 1, Abteilung Finanzen und Steuern, anzumelden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Abrechnung (Steuererklärung) erforderlich. Anmeldung und Steuererklärung sind schriftlich abzugeben.

Apparate ohne Gewinnbeteiligung: Zur Festsetzung der Steuer sind die Anzahl der Spielapparate und der jeweilige Standort der Spielapparate formlos schriftlich anzugeben. Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich. 

Apparate mit Gewinnmöglichkeit: Es ist eine Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der monatlichen Einspielergebnisse der einzelnen Apparate und des Gesamtergebnisses sowie entsprechender prüffähiger Unterlagen (Zählwerkausdrucke) abzugeben. Für die quartalsweise abzugebende Steuererklärung steht ein Formular zur Verfügung.

 

3. Berechnung und Erhebung der Vergnügungssteuer

    
 

       in Spielhallen oder              

       ähnlichen Unternehmen 

      in Gaststätten 
        und sonstigen Orten 
    
mit Gewinnmöglichkeit       19% vom Einspielergebnis      19% vom Einspielergebnis 
    
ohne Gewinnmöglichkeit       50 €/Monat      25 €/Monat 
    

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Krüger

Zimmer:  1.22

Bielefelder Straße 1

32756 Detmold

Telefon: 05231 / 977 361  

Fax:      05231 / 977 300

Email: Lm.krueger@detmold.de

 

 

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die Satzung über Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Detmold 22.02:

Satzung VGSt. 22.02