Wer kann Anregungen zur Vorhabenliste geben?

Beteiligung von Anfang an: Jede*r Einwohner*in Detmolds ab 10 Jahren und alle von Vorhaben und Projekten der Stadt Detmold betroffenen Menschen ab 10 Jahren haben deshalb das Recht, Anregungen einzureichen. Dieses Recht gilt auch für Vereine, Institutionen oder Firmen, die in Detmold ansässig oder vertreten sind. Außerdem können Anregungen zur Kommunikation von bekannten Planungen der Stadt Detmold über die Vorhabenliste gemacht werden. Wie genau das funktioniert können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.

Was kann angeregt werden?

Es kann angeregt werden, die Vorhabenliste zu bearbeiten:

a) Aufnahme einer bekannten Planung auf die Vorhabenliste. Es kann angeregt werden, dass ein Projekt, das Verwaltung und Politik bereits anstreben und das nicht auf der Vorhabenliste steht, auf die Vorhabenliste gesetzt wird. Das gilt für Projekte, deren Umsetzung auf den Weg gebracht wurden (Rat / Verwaltung planen die Durchführung).

b) Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben auf der Vorhabenliste. Zu einem Vorhaben, das auf der Vorhabenliste steht und bei dem keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, kann die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens angeregt werden.

c) Durchführung einer zusätzlichen/anderen Bürgerbeteiligung. Es kann angeregt werden, dass in bereits geplanten informellen oder formellen Beteiligungsverfahren eine andere bzw. evtl. auch eine umfassendere Bürgerbeteiligung realisiert wird.

d) Aufnahme neuer Projekte. Auch neue Vorhaben und Projekte können angeregt werden.

  • Sie haben eine Idee - diese wird vom KuK-Büro für Sie erfasst und an unsere zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet. Wenn Sie es wünschen wird diese anschließend an die Bürgerstiftung oder den Kreis Lippe zur Koordinierung und Unterstützung des Ehrenamtes weitergegeben.
  • Wie Sie Projekte anregen, deren Umsetzung noch nicht über Rat oder Verwaltung auf den Weg gebracht wurden, erfahren Sie im Abschnitt "Demokratie mitgestalten".

Wie werden diese Anträge zur Vorhabenliste gestellt?

Vorgehen 1

Für die Fälle Aufnahme einer bekannten Planung (a), Bürgerbeteiligung zu einem gelisteten Vorhaben (b) oder der Durchführung einer zusätzlichen/anderen Bürgerbeteiligung (c) gilt die folgende Regelung:

a) Die Anregungen müssen in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung eingereicht werden. Kontaktdaten finden Sie hier.

b) Diese bespricht Ihre Anregungen mit dem jeweils federführenden Fachbereich.

c) Der federführende Fachbereich gibt dazu eine Stellungnahme ab.

d) Die Koordinierungsstelle gibt Ihre Anregungen zusammen mit der Stellungnahme des federführenden Fachbereichs an den Beirat für Bürgerbeteiligung.

e) Der Beirat berät über die Angelegenheit und formuliert eine Empfehlung an den Rat.

f) Der Rat trifft die Entscheidung, wie mit Ihren Anregungen verfahren wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Beirates.

  • Wenn Ihre Anregungen abgelehnt werden, muss dies ausführlich begründet werden.
  • Führen Ihre Anregungen zu neuen Erkenntnissen, dann wird der Vorhabensteckbrief entsprechend ergänzt.

Weitere Hinweise:

Eine weitere Anregung zum selben Thema ist nicht zulässig, es sei denn, es gibt wichtige Informationen, die seit dem ersten Antrag hinzugekommen sind, und die eine neue Anregung und Beratung rechtfertigen.

Vorgehen 2

Wird die Aufnahme neuer Projekte (d) angeregt, so wird wie folgt verfahren:

a) Ihre Ideen und Anregungen können in gewohnter Weise formlos an das KuK-Büro für Kreatives und Kritisches gerichtet werden.

b) Die zuständigen Fachbereiche beraten über Ihre Anregungen und informieren die Sie als eingebende Person oder Organisation über das Ergebnis der fachlichen Abwägung.

  • Bei einer Ablehnung durch die Verwaltung erhalten Sie eine nachvollziehbare Begründung. Weitere Möglichkeiten Ihr Vorhaben auf den Weg zu bringen finden Sie im Abschnitt "Demokratie mitgestalten".
  • Bei einer Zustimmung kommt Ihr Projekt auf die Vorhabenliste, sofern es den folgenden Merkmalen entspricht.

Merkmale für Projekte der Vorhabenliste

Es sollen alle angedachten, geplanten und in der Realisierung befindlichen Vorhaben und Projekte der Stadt Detmold aufgenommen werden, die von öffentlichem Interesse sind oder bei denen eine größere Zahl von Einwohner*innen betroffen ist bzw. betroffen sein kann bzw. eine größere Zahl an Einwohnerinnen und Einwohner*innen Interesse hat oder haben könnte. Die Anzahl der betroffenen und/oder interessierten Einwohner*innen ist relativ zur Gesamtstadt und auch zum betroffenen Ortsteil zu gewichten. Im Zweifel sollten eher mehr Projekte aufgenommen werden als zu wenige, dieser Grundsatz steht in den Leitlinien für Bürgerbeteiligung und wurde vom Beirat für Bürgerbeteiligung bekräftigt.

Weiteres

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat die Möglichkeit, Anregungen für die Vorhabenliste zu geben.Diese Vorhabenliste wird seitens der Stadtverwaltung vierteljährlich aktualisiert unten verlinkt.Es ist geplant, dass Sie die Vorhabenliste halbjährlich in gedruckter Form im KuK-Büro für Kreatives und Kritisches und in der Bürgerberatung der Stadt Detmold erhalten können. Die gedruckte Version wird auf Anfrage auch durch das KuK-Büro an Sie versandt.

Links und Downloads