Bei Vergabeverfahren mit Relevanz für den europäischen Binnenmarkt ohne öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder zur Teilnahme ist die Beschaffungsabsicht zu veröffentlichen.
Mit Einführung der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 zum 11.06.2010 haben sich neue Veröffentlichungspflichten ergeben:
Information über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung (gem. § 20 Abs.4 VOB/A)
Zuschlagserteilung gem. § 19 Abs. 2 VOL/A
Zuschlagserteilung gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen gem. § 20 (4) VOB/A