Zum Hauptinhalt springen

Aktuelles

Politische Beratung

| Stadtleben

Bebauungsplan für die Kita Sichterwiese in Heidenoldendorf wird politisch beraten

Der Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt die Entwurfsunterlagen – Verwaltung plant nächste Beteiligung für Mitte November bis Mitte Dezember.

Detmold. An der Sichterwiese in Heidenoldendorf will die Stadt eine weitere Kindertagesstätte errichten. Der Bebauungsplan 19-24 „Kita Sichterwiese“ wird in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch, 13. November, wieder behandelt und geht – sofern der Ausschuss entsprechend beschließt – danach in die nächste Offenlegungsphase.

Konkret plant die Stadt Detmold, südlich der Wilhelm-Busch-Straße eine vierzügige Kindertagesstätte mit bis zu 70 Plätzen zu errichten. Diese Kita soll dazu beitragen, den weiter steigenden Bedarf an Kindertagesplätzen in den nächsten Jahren zu erfüllen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens. 
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat bereits einmal ausgelegen, sodass die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen konnte. Die Detmolder Stadtverwaltung hat die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet und legt dem Ausschuss nun Stellungnahmen und Vorschläge zu den Anregungen aus der Bürgerschaft und anderer Behörden vor. 
Die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger befassten sich in der ersten Offenlegungsphase vor allem mit der Standortwahl, der Niederschlagsentwässerung, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie der verkehrlichen Erschließung und dem Lärmschutz. Die finale Behandlung der Eingaben bleibt ausdrücklich dem Rat der Stadt Detmold beim abschließenden Satzungsbeschluss vorbehalten. Eine Antwort an die Eingebenden erfolgt daher ebenfalls erst nach Abschluss des Verfahrens. Im Folgenden nimmt die Verwaltung zum jetzigen Verfahrensstand und zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Stellung: 

Standortwahl:

In den Eingaben wurden Alternativstandorte angeregt, die im unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Sozialraum „Hiddeser Berg“ liegen. Nach der Kita-Bedarfsplanung besteht der ausschlaggebende Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen vor allem in diesem Sozialraum. Die Stadtverwaltung hat die vorgeschlagenen Alternativen detailliert untersucht. Dabei wurde deutlich, dass alle im Bereich Hiddeser Berg noch vorhandenen Freiflächen ausscheiden. Denn es handelt sich bei den Vorschlägen zum Beispiel um Flächen, die bereits bauplanungsrechtlich für andere Nutzungen vorgesehen sind sowie um Grünflächen, die sich sowohl außerhalb des Siedlungsbereiches als auch im Landschaftsschutzgebiet befinden. Ausreichend große Leerstände oder Erweiterungsoptionen sind nicht vorhanden. Damit ist eine Alternative in räumlicher Nähe notwendig. Der gewählte Standort liegt eng an der Grenze des benannten Sozialraumes. 
Außerdem ist das Gebiet im Flächennutzungsplan der Stadt bereits als Baulandreserve ausgewiesen, sodass auch aus diesem Gesichtspunkt die Kita-Planung an dieser Stelle nach Ansicht der Stadtverwaltung sinnvoll ist. 
Natürlich steht die geplante Kita nach ihrer Realisierung Kindern aus dem gesamten Stadtgebiet je nach persönlicher Situation der Familien zur Verfügung. 

Niederschlagsentwässerung:

Ein weiteres Thema in der frühzeitigen Beteiligung war die Niederschlagsentwässerung. Der Umgang mit Niederschlägen ist in der Planung mit einem Konzept enthalten, das in der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan ausführlich dargelegt worden ist. Dazu die Stadtverwaltung: „Die Niederschlagsentwässerung ist nach den anerkannten Regeln der Technik geplant worden. Dazu gehört auch die Bemessung des Volumens in den geplanten Regenrückhaltebecken des Sandergeländes sowie der Füllkörperrigole, in der das Regenwasser gedrosselt in Richtung Bachläufe durch die Sichterwiese abgeführt wird.“ Dieses Konzept ist wasserbehördlich durch den Kreis Lippe geprüft und im Februar 2024 genehmigt worden, berichtet die Verwaltung in ihren Vorschlägen an den Stadtentwicklungsausschuss.

Bei der Entwässerungsplanung müssen im Zuge der konkreten Vorhabenplanung auch Starkregenereignisse berücksichtigt werden. Dabei muss die DIN-Norm 1986-100 zugrunde gelegt werden. Sie besagt, dass Niederschlagswasser verstärkt auf den Grundstücken zurückzuhalten ist. Diese Rückhaltung muss in einem Überflutungsnachweis dargelegt werden. „Dieser Nachweis wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung auch für die Kita geführt, sodass auch bei Starkregenereignissen keine Schäden an der Kita auftreten und die Unterlieger geschützt sind“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Zusätzlich soll entlang dem durch die Sichterwiese fließenden „Gewässer Nr. 28“ ein zehn Meter breiter naturnaher Gewässerrandstreifen geschaffen werden. Das gibt dem Bach mehr Platz; bei Hochwasser oder Starkregen kann er somit mehr Wasser aufnehmen. 

Klimaschutz und Klimaanpassung:

Die Vorsorge gegen Überschwemmungen geht Hand in Hand mit Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung. Von den Eingebenden war der Eingriff in eine kaltluftbereitstellende Feuchtwiese kritisiert worden. Unter anderem zur Minderung dieses Eingriffes ist ein Bündel verschiedener Auflagen vorgesehen: Die Dächer der Kita sollen begrünt werden, Bäume sollen wo immer möglich erhalten und neue Gehölze gepflanzt werden. Die Versiegelung wird im Bebauungsplan auf das notwendige Maß beschränkt. Auch die naturnahe Gestaltung des Gewässerrandstreifens zahlt auf das Thema Klima ein. „So wird erreicht, dass kaltluftproduzierende Grünflächen erhalten bleiben, um die Ausgleichsleistung trotz der Eingriffe weitestmöglich aufrechtzuerhalten“, erläutert die Verwaltung. Bereiche, in denen sich Kaltluft bilden kann, die dann für das Mikroklima wichtig wird, sind zum Beispiel der Gewässerrandstreifen oder zusammenhängende Gehölze, die auch deshalb geschaffen beziehungsweise erhalten bleiben sollen. 

Verkehr / Lärmschutz:

Klar ist, dass es aufgrund des Kita-Betriebs zu zusätzlichem Verkehr kommen wird, der insbesondere auf der Wilhelm-Busch-Straße spürbar sein wird. Die dadurch zu erwartende Lärmbelastung ist auf der Grundlage einer Berechnung des Verkehrs und einer schalltechnischen Untersuchung geprüft worden. Im Ergebnis sind keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu erwarten. 
Davon abgesehen sind Kindertagesstätten grundsätzlich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Nachbarschaft wohngebietsverträglich. Denn die typischerweise mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte verbundenen Auswirkungen - namentlich Kinderlärm sowie Zu- und Abfahrtsverkehr - sind auch der Rechtsprechung zufolge nicht derart gravierend, dass sie nicht mehr als verträglich für die umgebende Wohnbebauung angesehen werden könnten. 

Wie geht es nun weiter? Als nächstes berät der Ausschuss für Stadtentwicklung am 13. November über den Entwurf des Bebauungsplanes. Beschließt er den Entwurf, werden die Unterlagen erneut für jedermann zur Einsicht offengelegt. Die Detmolderinnen und Detmolder haben dann zwischen dem 18. November und dem 20. Dezember erneut die Möglichkeit, sich die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan 19-24 „Kita Sichterwiese“ anzusehen und Eingaben dazu zu machen. Die Entwurfsunterlagen können in dieser Zeit auf der Unterseite „Beteiligungsverfahren“ oder im Ferdinand-Brune-Haus, Rosental 21, Hintergebäude, 1. Etage, eingesehen werden. Eingaben können schriftlich an die Stadt Detmold (postalisch oder per E-Mail an bauleitplanung@detmold.de) herangetragen werden.

Pressemitteilung der Stadt Detmold


Ansprechperson bei Rückfragen: 

Thorsten Engelhardt  
E-Mail   
05231 977 105

Zurück
Luftaufnahme über ein Wohnviertel in Heidenoldendorf