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Aktuelles

Neue Schiedspersonen gesucht

Erstellt von Torben Gocke | | Politik und Rathaus

Stadt Detmold sucht neue Schiedspersonen

Bewerbungsverfahren zur Wahl der Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken Detmold-Nord und Detmold-Süd

Die Stadt Detmold schreibt die Ämter der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Detmold-Nord und Detmold-Süd neu aus. Die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen endet am 31. Dezember 2025. Grundlage des Auswahlverfahrens ist das Schiedsamtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW).

Das Motto der Tätigkeit lautet: „Schlichten statt Richten!“  
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander, indem sie helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und damit gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sie vermitteln bei bürgerlich-rechtlichen Konflikten – beispielsweise in Nachbarschafts- oder Vermögensangelegenheiten – und wirken bei bestimmten Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder leichter Körperverletzung mit.


Aufgaben der Schiedspersonen

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten
  • Einvernehmliche Beilegung von Konflikten zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren
  • Mitwirkung bei bestimmten privaten Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung)

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und stehen in enger Verbindung mit dem Amtsgericht Detmold sowie der Ordnungsbehörde der Stadt Detmold.


Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber

  • Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 75 Jahre (§ 2 SchAG NRW)
  • Wohnsitz in Detmold
  • Persönliche Eignung: Unparteilichkeit, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kommunikationsfähigkeit
  • Keine Ausschlussgründe (z. B. Verlust der Wählbarkeit oder einschlägige Vorstrafen)
  • Bereitschaft, das Amt ehrenamtlich auszuüben

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.


Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • Öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Detmold und in der Presse
  • Bewerbungsfrist: bis zum 14. November 2025
  • Prüfung der Bewerbungen durch die Stadt Detmold nach den Vorgaben des SchAG NRW
  • Wahl der Schiedspersonen durch den Rat der Stadt Detmold (voraussichtlich im Dezember 2025)
  • Bestätigung der Gewählten durch das Amtsgericht Detmold
  • Vereidigung und Amtsantritt: im Frühjahr 2026


Bewerbung

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit einem kurzen Motivationsschreiben und Lebenslauf an:

Stadt Detmold  
Fachbereich 7 Ordnung – 7.2.30 Gewerbe/Wahlen  
z. Hd. Frau Jaletzke  
Paulinenstraße 45  
32756 Detmold

wahlen@detmold.de


Gesetzesgrundlagen

  • Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW)


Weitere Informationen

Ministerium der Justiz des Landes NRW – Schiedspersonen  
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS NRW)

Flyer „Das Schiedsamt.“

 

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Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände, während ein dritter Mann sie dabei anschaut.