Neue Schiedspersonen gesucht
Stadt Detmold sucht neue Schiedspersonen
Bewerbungsverfahren zur Wahl der Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken Detmold-Nord und Detmold-Süd
Die Stadt Detmold schreibt die Ämter der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Detmold-Nord und Detmold-Süd neu aus. Die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen endet am 31. Dezember 2025. Grundlage des Auswahlverfahrens ist das Schiedsamtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW).
Das Motto der Tätigkeit lautet: „Schlichten statt Richten!“
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander, indem sie helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und damit gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Sie vermitteln bei bürgerlich-rechtlichen Konflikten – beispielsweise in Nachbarschafts- oder Vermögensangelegenheiten – und wirken bei bestimmten Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch oder leichter Körperverletzung mit.
Aufgaben der Schiedspersonen
- Durchführung von Schlichtungsverfahren bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten
- Einvernehmliche Beilegung von Konflikten zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren
- Mitwirkung bei bestimmten privaten Strafsachen (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung)
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und stehen in enger Verbindung mit dem Amtsgericht Detmold sowie der Ordnungsbehörde der Stadt Detmold.
Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
- Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 75 Jahre (§ 2 SchAG NRW)
- Wohnsitz in Detmold
- Persönliche Eignung: Unparteilichkeit, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kommunikationsfähigkeit
- Keine Ausschlussgründe (z. B. Verlust der Wählbarkeit oder einschlägige Vorstrafen)
- Bereitschaft, das Amt ehrenamtlich auszuüben
Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- Öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Detmold und in der Presse
- Bewerbungsfrist: bis zum 14. November 2025
- Prüfung der Bewerbungen durch die Stadt Detmold nach den Vorgaben des SchAG NRW
- Wahl der Schiedspersonen durch den Rat der Stadt Detmold (voraussichtlich im Dezember 2025)
- Bestätigung der Gewählten durch das Amtsgericht Detmold
- Vereidigung und Amtsantritt: im Frühjahr 2026
Bewerbung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit einem kurzen Motivationsschreiben und Lebenslauf an:
Stadt Detmold
Fachbereich 7 Ordnung – 7.2.30 Gewerbe/Wahlen
z. Hd. Frau Jaletzke
Paulinenstraße 45
32756 Detmold
Gesetzesgrundlagen
- Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW)
Weitere Informationen
Ministerium der Justiz des Landes NRW – Schiedspersonen
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS NRW)


