Willkommensbonus für Studenten

"Studieren in Detmold"

Mit der Wahl des Studienortes ist oft ein Wohnortwechsel und damit die Frage nach der richtigen Anmeldung verbunden.

Ist Detmold mein Haupt- oder Nebenwohnsitz? Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen für Ihre Anmeldung in Detmold eine Hilfestellung geben.

Meldepflicht innerhalb einer Woche:

- wenn Sie in Detmold eine Wohnung/ein Zimmer beziehen.
- wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird und in Detmold die Hauptwohnung bezogen wird.

Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird, unterscheidet das Meldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung:

- Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohner*in
- Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung der Einwohner*in.

Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung festgelegt, dass die Studierenden ihre Hauptwohnung dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines
Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.

Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung: Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie, es sei denn, der/die Studierende lebt auf Dauer von seiner/ ihrer Familie getrennt.

Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende einer Detmolder Hochschule sowie Auszubildende, Berufsfachschüler*innen und Schüler*innen , die in Detmold einen alleinigen oder Hauptwohnsitz anmelden. Die Umzugshilfe wird auch Teilnehmer*innen am freiwilligen Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst gezahlt.

"Stadtgutschein Detmold"
"Stadtgutschein Detmold"

Ihre Vorteile:

- Ab jetzt können Sie alle Formalitäten wie die Beantragung eines neuen Personalausweises vor Ort in der Bürgerberatung erledigen.
- Sie sind in Ihrem Studienort wahlberechtigt.
- Die Stadt Detmold zahlt Ihnen einen einmaligen Willkommensbonus über 100 Euro in Form von einem STADTGUTSCHEIN.

Durch Ihre Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Detmold bleibt folgendes unverändert:

- Ihre Eltern erhalten weiterhin Kindergeld.
- Verbeamtete Eltern erhalten weiterhin den Ortszuschlag.
- Sie brauchen Ihr Gewerbe am Heimatort nicht ummelden, so lange Sie es zu Hause ausführen.
- Einen neuen BaföG-Antrag müssen Sie nicht stellen. Die Zuständigkeit liegt bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.
- Sowohl die Privathaftpflicht, als auch die Hausratversicherung Ihrer Eltern greifen weiterhin, solange Sie dort Ihren Nebenwohnsitz angemeldet haben. Wir empfehlen aber, zur Sicherheit mit den jeweiligen Versicherungen zu sprechen.


Die Stadt Detmold gewährt Ihnen den Willkommensbonus von 100 Euro bei Vorlage des Personal- und Studienausweises bzw. Ausbildungsnachweises/Schulbescheinigung in der Bürgerberatung - auch nachträglich.

Bürgerberatung Detmold
Paulinenstraße 45
32756 Detmold
Telefon: 05231 977-580
buergerberatungdetmold.LOESCHE_DIES.de

Öffnungszeiten:
Mo. + Di.  8.00 - 17.00 Uhr
Mi.  + Fr.  8.00 - 12.30 Uhr
Do.           8.00 - 18.00 Uhr



Diese Aktion läuft seit dem 01.07.2006.